Kinderbetreuung durch Schwiegermutter

  • Hallo,


    wir würden unsere Tochter gerne einen Tag pro Woche von der Schwiegermutter betreuen lassen. Hierfür würden wir ihr gerne die Fahrtkosten erstatten und diese auch bei der Steuer geltend machen (2/3 bis max. 4.000 EUR, Stichwort „Kinderbetreuung“). Wir würden dafür ein Schriftstück aufsetzen und das Geld überweisen, wie vom Gesetzgeber und Finanzamt gefordert.


    Frage: wenn wir 30 Ct/Kilometer annehmen, wie es jeder Selbständige tut pro dienstlicher Fahrt, kann man dann auf Seiten der Schwiegermutter alle Bürokratie hinter sich lassen oder muss sie sowas bei der Steuer etc. angeben? Ich selbst bekomme ja die gleiche Summe von meinem Arbeitgeber, und muss das auch nicht als Einkünfte angeben.


    Viele Grüße
    Philipp