Umschuldung trotz Zinsbindung möglich?

  • Hallo,


    Ich habe Aufmerksam Ihren Beitrag über Umschuldung gelesen in dem es heißt, dass man aus jedem Kreditvertrag rauskommt.
    Unter Umständen mit einer Abschlagszahlung.
    Lt. meiner Bank ist eine vorzeitige Ablösung nur durch einen Verkauf der Wohnung zu erreichen, anders kommt man lt. DKB nicht raus.


    Nun möchte ich natürlich trotzdem umschulden ohne die Wohnung zu verkaufen, aber wie soll ich da vorgehen.


    Info: Kredithöhe 100.000 Euro bei 5,53% .
    Der Vertrag wurde Ende 2008 abgeschlossen.


    Die Zinsbindung lt. 15 Jahre, also bis 2022.


    Haben Sie eine Idee, wie ich dennoch eine Möglichkeit finde den Vertrag vorzeitig zu kündigen?
    Sind den 15 Jahre Zinsbindung den überhaupt in Ordnung?


    Vielen Dank für Ihre Mühe


    Gruß Gianni

  • Hallo gianni,


    nein, 15 nicht aber 10 also bis Ende 2018. Dann kannst du problemlos umschulden.
    In deinem Fall wäre aber ratsam den Vertrag jetzt prüfen zu lassen ob die Widerrufsbelehrung in Ordnung ist.
    Angeblich 80% Verträge die Zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen sind beinhalten Fehler in der Widerrufsbelehrung.
    Da du wirklich mit hohem Zinssatz abgeschlossen hast würde sich das sehr lohnen.

  • Hallo
    durch den Beitrag hier angeregt habe ich die Widerspruchbelehrung prüfen lassen dabei gebe ich den Rat aus meiner jetzt gemachten Erfahrung, genau hinzusehen denn nicht jeder RA der sich als Fachmann auf diesem Gebiet anbietet, ist auch einer und die Rechtsschutzversicherung macht nicht mit obwohl sie einstandspichtig ist Fazitbraucht einen langen Atem

  • Hallo
    durch den Beitrag hier angeregt habe ich die Widerspruchbelehrung prüfen lassen dabei gebe ich den Rat aus meiner jetzt gemachten Erfahrung, genau hinzusehen denn nicht jeder RA der sich als Fachmann auf diesem Gebiet anbietet, ist auch einer

  • Hallo,


    ich empfehle dir zunächst erstmal deinen Darlehenvertrag nochmal anzukucken. Dort müsste es einen Punkt Rückzahlung geben, in dem genau geregelt ist, ob und wie man vorzeitig aus dem Darlehen raus kommt. Eventuell steht da ja was anderes als man dir gesagt hat.


    Die meisten Banken stimmen einer vorzeitigen Rückzahlungen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu.


    Grundsätzlich jedoch gilt:
    Nach § 490 (2) BGB hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Zitat: "...seine berechtigten Interessen dies gebieten...". Dies wäre z.B. bei dem angesprochenen Verkauf der Immobilie der Fall. Da du das jedoch nicht möchstest, bleibt dir nur das ordentliche Kündigungsrecht.


    Nach § 489 (1) BGB darfst du erst mit Ablauf der Zinsbindung das Darlehen zurückzahlen.


    Da du jedoch geschrieben hast, dass du eine 15-jährige Zinsbindung abgeschlossen hast, die im Übrigen zulässig ist, kannst du sogar früher raus (vgl. §489 (2) BGB).
    Nach Ablauf von 10 Jahren nach vollständigem Erhalt des Darlehens kannst du mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.


    Abschließend ist noch zu sagen, dass derzeit die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Rückzahlung sehr hoch ist. Muss der Betrag bei der Umschuldung wieder mitfinanziert werden, kann die Einsparung durch die niedrigeren Zinsen wieder da hin sein.


    Der Notausgang wäre evtl. wirklich nur die möglicherweise fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Bevor du dein Darlehen jeodch widerrufst, stell sicher, dass du schon eine Ersatzfinanzierung hast, denn du musst dann ziemlich zeitnah das Darlehen zurückführen.

  • Hallo gianni,
    ich habe das gerade hinter mir.


    Ich habe meinen Vertrag auf fehlerhafte Widerrufsklausel prüfen lassen und wollte diesen Weg einschlagen, denn diese war fehlerhaft. Da meine Bank aber zu den unkooperativen gehörte habe ich mich dann doch für die Kündigung nach 10 Jahren entschieden, obwohl ich eine 20-jährige Zinsbindung habe. Das Folgedarlehen habe ich dieser Tage als Forward-Darlehen abgeschlossen. Eine Kündigung unabhängig von längerer Laufzeit ist IMMER möglich (Sonderkündigungsrecht nach §489 BGB). Wenn Du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, dann endet der Vertrag 10 Jahre + 6 Monate NACH der LETZTEN Auszahlung des Darlehens (das genaue Datum nennt dir deine Bank).
    Viel Erfolg ! :)