Lebensversicherung wegen Widerspruchsrecht kündigen

  • Hallo,
    Ich habe den neuen Beitrag gelesen in Sachen Lebensversicherung kündigen.
    Jetzt muss ich doch einmal fragen....gilt dies auch bei einer Lebensversicherung -Direktversicherung- die schon seit Jahren "ruht"?
    Ich hatte 1996 eine LV -betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung- abgeschlossen, in der ich 5 Jahre je halbjährlich (mit Verzicht auf Urlaubs- u. Weihnachtsgeld die dann in diese Versicherung floss) Beiträge in diese Versicherung zahlte. Seit 2001 zahle ich nichts mehr und seit dem ist diese Versicherung beitragsfrei. Ablauf ist 2032.
    Diese Versicherung darf angeblich nicht beliehen noch abgetreten werden und eine Auszahlung des Rückkaufswertes aus der beitragsfreien Versicherungssumme wäre vor Eintritt des Leistungsfalles auch nicht gestattet.
    In dem Antrag war das Widerspruchsrecht mit 14 Tagen angegeben aber ich habe kein gesondertes Schreiben oder so erhalten. Das Widerspruchsrecht steht auf der letzten Seite im Antrag dabei.
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich habe den Eindruck, dass diese Anlage nicht wirklich viel bringt, nach heutiger Sicht.
    Es ist jetzt meine Überlegung ob ich diese doch noch mit der aktuellen Rechtssprechung des Widerspruchsrecht im nachhinein kündigen sollte und das Geld gewinnbringender anlegen kann, sofern das überhaupt machbar ist, oder ob ich es doch einfach ruhen lassen sollte.
    Was meinen Sie dazu?
    Vielen Dank und viele Grüße
    MoniH

  • Hallo,


    eine ähnliche Frage habe ich auch. Von 2002 bis 2003 hatte
    ich zwei Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) laufen. Eine
    konventionelle Rentenversicherung und eine Kapital-Lebensversicherung.
    Da ich nach einigen Monaten aus dem Unternehmen ausgeschieden bin und
    dann arbeitslos war, wurden die Verträge auf mich umgeschrieben. Aus
    diesem Grund war ich hier zuletzt Versicherungsnehmer.


    Da die Verträge nur etwa ein Jahr gelaufen sind, waren die Rückkaufswerte natürlich extrem gering.
    Theoretisch müssten diese Verträge ja auch unter die im BGH Urteil vor einigen Tagen erwähnten Policen fallen.


    Kann
    man generell auch Verträge komplett widerrufen und rückabwickeln, wenn
    diese schon seit vielen Jahren gekündigt sind, oder gibt es hier eine
    Verjährungsfrist ?


    Und wie sieht es speziell bei bAV Verträgen aus ? Da es hier ja einen "Steuer- und Sozialversicherungsvorteil" gab ?


    Besten Dank
    Gruß
    Matthias

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    generell haben rechtlich gesehen leider nicht Sie, sondern Ihre damaligen Arbeitgeber die Verträge abgeschlossen. Insofern müssten Ihre damaligen AG (mit Ihrem Einverständnis) die Verträge widerrufen - das wird wohl praktisch schwierig (Gehaltsrückabwicklung etc. etc.). Die Aufklärungspflichten gegenüber dem Arbeitnehmer sind auch heute noch leicht unzureichend. Ich vermute, damals waren sie noch viel schlechter.


    Antwort also: Theoretisch ja, praktisch wohl nein.


    VG