Pfändungstabelle: Anzahl Unterhaltsberechtigter = Kinderfreibetrag?

  • Hallo zusammen,
    Ich bin Mutter von zwei Kindern und bekomme monatlich eine Teil meines Gehalts gepfändet. Da ich nicht verheiratet bin, haben mein Lebenspartner (auch der Vater der Kinder) und ich jeweils ein Kind auf der Lohnsteuerkarte. Wie verhält sich das denn bei den Pfändungsfreibeträgen? Zählt hier dann die zwei Kinder oder das eine Kind das ich auf meiner Lohnsteurkarte habe?
    Wer weiß Bescheid?
    Herzlichen Dank!

  • Für jede Person für die Sie unterhaltsverpflichtet sind gibt es eine Berücksichtigung in dem Fall für beide Kinder, mit der steuerlichen Verteilung der Kinderfreibeträge hat das nicht unmittelbar etwas zu tun, obwohl der grundsätzliche Anspruch auf den Kinderfreibetrag natürlich schon etwas über die Unterhaltspflicht sagt.


    Anders ist es nur, wenn Sie für die Kinder tatsächlich keinen Unterhalt leisten, weil Sie beispielsweise nicht bei Ihnen leben und auch kein Geld von Ihnen bekommen. Oder wenn Sie für Kinder keinen Kindergeldanspruch mehr haben, weil Sie über 18 sind und sich nicht mehr in Berufsausbildung befinden oder über 25 sind. Dann hätten Sie aber natürlich auch keinen Anspruch mehr auf den Kinderfreibetrag.