Wie finde ich einen passenden Rechtsanwalt ?

  • Das Finden eines guten Anwalts ist ein Stück weit Glückssache.


    Doch weil Sie schreiben, "in einer fremden Stadt", will ich Sie darauf hinweisen, dass die früher beschränkte Zulassung der Anwälte in dem jeweiligen Gerichtsbezirk ihres Kanzleisitzes längst aufgehoben ist.


    Heutzutage kann jeder Anwalt vor jedem Gericht der unteren Instanzen auftreten. Für den BGH und die anderen höchsten Gerichte gelten besondere Regelungen. Wenn Sie also in Ihrem Heimatort einen Anwalt Ihres Vertrauens haben, würde ich zunächst einmal diesen konsultieren. Eine aussergerichtliche Vertretung mit Anwaltsschreiben und ein paar Telefonaten ist unproblematisch möglich. Sollte es jedoch zur Gerichtsverhandlung kommen, muss natürlich bedacht werden, dass Reisekosten für den Anwalt entstehen werden.


    Aber das kann ja lange im Voraus abschätzen.

  • Gute Frage, ich bräuchte auch einen. Deshalb bin ich hier im Forum gelandet. Ich suche einer der spezialisiert ist auf "Betrug über ebay" also wäre das Internetrecht?

  • Ja - wobei Betrug zum Strafrecht gehört.


    Internetrecht betrifft eher die Fragen des copyrights, was man im Internet alles darf, ohne die Rechte anderer zu verletzen.
    Und auch die Widerrufsbelehrung und das rechtlich einwandfreie Betreiben eines onlineshops mit allen dazu erforderlichen Hinweisen gehört zum Internetrecht.


    Wenn Sie selbst Betrugsopfer sind, würde ich an Ihrer Stelle zunächst einmal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten. Wenn Sie da unsicher sind, hilft Ihnen auch jede Polizei-Dienststelle weiter, indem die Polizei den Sachverhalt protokolliert und an die Staatsanwaltschaft weiterleitet.

  • Allgemein würde ich immer den Gang zu einem Fachanwalt empfehlen, soweit ein Thema betroffen ist, für das Fachanwaltschaften bestehen. Das garantiert zwar keinen guten Anwalt, setzt aber zumindest eine Mindestzahl an jährlichen Fortbildungsstunden voraus.


    Betrug bei ebay ist so eine Kategorie, für die sich im Regelfall recht schwer ein Anwalt findet, weil das meist unattraktive Streitwerte sind.

  • Wenn man auf der Suche nach einem Anwalt ist, bietet ja manche (wenn nicht alle) RSV an, einen kompetenten Anwalt zu vermitteln. Ist das sinnvoll oder sollte man sich lieber selbst auf die Suche machen? Manchmal bieten die RSV ja auch das Zuckerl, auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung zu verzichten, wenn man einen Anwalt nimmt, den die RSV empfiehlt. Wobei die Erparnis von zB 300 Euro für mich jetzt nicht wirklich ein entscheidendes Argument wäre.


    Mich würden mal Meinungen und Erfahrungen zu dieser Thematik interessieren.

  • Null Problemo @Franziska
    Wobei es mir weniger um die Frage geht, wo ich einen guten Anwalt her kriege, sondern was von den Empfehlungen der RSV zu halten ist und ob der Anwalt im Zweifel für mich wirklich bis zum "Letzten" geht oder ob er auch die Kosten im Auge hat (haben muss), die im Falle einer Niederlage auf die RSV zu kommen.

  • Der durch eine RSV zu seinem Mandat gekommene Anwalt kann honorarbezogen circa nur ein Drittel "einstreichen" wie derjenige,dessen Mandant ohne diesen Hintergrund zu ihm kommt.


    Dementsprechend ist die Qualität!


    Wie begründen Sie diese Behauptung?


    Ich halte das schlicht für falsch.
    Die Vergütung eines Rechtsanwaltes ist gesetzlich geregelt.


    Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass sog. "Honorarvereinbarungen" abgeschlossen werden, die zu einer höheren Vergütung führen können. Das liegt daran, dass die gesetzliche Vergütung vom "Gegenstandswert" ausgeht und nicht von den aufgewendeten Stunden.


    Rechtsstreite um "Kleinigkeiten" haben oft einen geringen Gegenstandswert und daraus folgend einen geringen Gebührenumsatz für den Anwalt. Deshalb wird dieser dann im Falle eines sehr geringen Gegenstandswertes häufig auf einer Honorarvereinbarung bestehen.


    Eine solche Vereinbarung sollte der Mandant, der rechtsschutzversichert ist, nicht unterschreiben, ohne sich zuvor das Einverständnis des Rechtsschutzversicherers geben zu lassen. Generell erstattet die RSV nur die gesetzlichen Gebühren.


    Geht es - wie in der Industrie häufig - um sehr hohe Gegenstandswerte im Bereich von Millionen, führt die gesetzliche Vergütung zu sehr hohen Gebühren. Deshalb ist es bei größeren Unternehmen üblich, dass Honorarvereinbarungen auf Stundensatz-Basis geschlossen werden. Aber solche Mandanten sind ohnehin nicht rechtsschutzversichert.


    Dem Verbraucher kann man nur raten, sich seinen Anwalt nach fachlichen Kriterien oder auf persönliche Empfehlung von Freunden und Bekannten zu suchen.


    Die Frage der Honorierung sollte ohne Scheu vor Beginn der Tätigkeit verbindlich abgeklärt werden.
    Wer rechtsschutzversichert ist, muss in diese Klärung seinen Rechtsschutzversicherer ebenfalls einbeziehen.
    Dabei kann durchaus herauskommen, dass ausgerechnet der sich jetzt abzeichnende Rechtsstreit über die RSV gar nicht versichert ist.

  • Der durch eine RSV zu seinem Mandat gekommene Anwalt kann honorarbezogen circa nur ein Drittel "einstreichen" wie derjenige,dessen Mandant ohne diesen Hintergrund zu ihm kommt.


    Dementsprechend ist die Qualität!

    @muc


    Es ist bemerkenswert festzustellen,daß Du Deine "Ansprache" Deines "Gegenübers" hier deutlich danach richtest,ob Dir der betreffende Beitrag gefallen hat ("Du")oder eben nicht("Sie").


    Mein kryptischer Einwurf hat Dir demnach nicht gefallen.


    Ein Problem besteht meines Erachtens darin,daß es in Anwaltskreisen massenweise "vornehm tuende Ganoven" ebenso wie auf Augenhöhe agierende und der "guten Sache" verpflichtete "Mutter Theresas".


    Ich habe in den letzten 10 Jahren es mit einem guten halben Dutzend Deiner Branche zu tun bekommen.Ich will hier weder Psychogramme erstellen noch mir aufgrund meiner individuell gemachten Erfahrungen ein allgemeines Urteil erlauben.


    Ich war auf alle drei Arten(mit Prozeßkostenhilfe in der dritten Klasse,als RSV-Versicherter in der zweiten und als "Privatmandant" in der ersten involviert.


    Die "Qualität" war präzise analog dieser Abstufung.Qualität heißt:wird gehalten,was in der Erstberatung als Ziel(e) definiert,als Methoden ihrer Realisierung erläutert und anhand dieser Vorgaben auch bei Widerstand von der Gegenseite aufgrund von Kenntnissen und überzeugenden Darstellungen durchgesetzt wird.


    Glasklare Angelegenheiten kann jeder gewinnen.


    Diese "Elemente" kann aber weder die RSV noch der Mandant einem Vertreter Deines Standes zu Anfang des Mandats von der Nase ablesen.Es sind die Erfolge in halbwegs bedeutenden Fällen,die einen Anwalt in der Empfehlungsliste der RSV belassen und die wiederholten substantiierten Beschwerden der Mandanten entweder direkt bei der jeweiligen RSV oder bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer,die dann zur förmlichen Rüge führen.


    Nur:das bringt dem Mandanten sein Geld und Wohlbefinden nach einer gewonnenen oder gut verglichenen Auseinandersetzung nicht wieder zurück.


    Zum Thema RSV möchte ich nur beitragen,daß diese durch ihr Eingreifen(im Rahmen ihrer Möglichkeiten und die sind gering genug)Schlimmeres verhütet hat.

  • Sie täuschen sich! Ob mir ein Beitrag gefällt oder nicht, spielt keine Rolle für die Anrede.


    Abgesehen von meinen ersten Beiträgen in diesem Forum bin ich schon seit langem zum "Sie" übergegangen.
    Meinem Eindruck nach gewinnt dieses Forum dadurch an Qualität.


    Und nur zur Klarsellung: Ich bin kein Rechtsanwalt - wenngleich ich eine Menge von rechtlichen Dingen verstehe.


    In der Sache hat Ihre letzte Antwort jedoch gezeigt, dass Sie Ihre Behauptung, der Anwalt würde nur "ein Drittel einstreichen, wenn der Mandant über die RSV zu ihm kommt", mit keinem einzigen Fakt belegen können.


    Also ist das einfach nur so dahergeredet. Und das ist hier unangemessen.
    Es ist nicht schlimm, dass Sie keine Ahnung von den Vergütungsregeln der Anwälte haben.
    Es ist jedoch sehr problematisch, wenn Sie solche Behauptungen ohne weitere Erläuterung einfach in den Raum stellen.


    Viele Leser dieses Forums nehmen die Inhalte der Beiträge ernst und richten sich danach.
    Dieser Verantwortung sollte jeder, der hier irgendetwas als Antwort auf Fragen schreibt, bewußt sein.


    Und wenn man von bestimmten Zusammenhängen nichts oder nur wenig weiß, dann sollte man das in seinem Beitrag auch offen darstellen.


    Hätten Sie geschrieben "meinem Eindruck nach" oder "ich könnte mir vorstellen, dass..." oder ähnliches, dann wäre Ihr Beitrag als Meinungsäußerung klar gekennzeichnet gewesen. Aber so wie Sie diesen geschrieben haben, ist das einfach schlecht, weil Sie eine Tatsachenbehauptung aufstellen, die Sie nicht beweisen können.


    Das sollten Sie nicht tun, wenn Sie ernst genommen werden wollen.

  • Da die letzten Beiträge ja weniger mit dem eigentlichen Thema zu tun hatte, möchte ich meine Erfahrungen mitteilen, wie ich an zuletzt an meinen Anwalt gekommen bin:
    Da ich bisher noch nichst mit Gericht zutun hatte und auch keine Streitigkeiten hatte, musste ich mir für meine Scheidung notgedrungenerweise einen Anwalt nehmen. Da es in größeren Umkreis meines Wohnortes keinen Anwalt gab und ich auch keine Lust hatte, weit zu fahren, stieß ich bei Google nach Eingabe von Scheidung Anwalt auf endlos viele Online Scheidungsanbieter. Von der Fülle der Anwälte wurde ich erschlagen. Da meine Freunde mir keinen Anwalt empfehlen konnten, musste ich nun selbst auswählen. Aber wie sollte ich vorgehen. Reißerische Scheidungsangebote strich ich sofort. Ich setzte auf Sachlichkeit , traute nicht den Versprechungen auf 50% geringere KOsten und suchte, wie lange der Anwalt bzw. die Anwältin im Familienrecht tätig war und wie er sich und seine Webseite sonst darstellen würde. Nach langem Suchen hatte ich einen Anwalt gefunden (3 Wochen plus), der mir serös und kompetent schien. Dieser war schon lange im Geschäft, bot in seinem Ratgeber Unmengen zu Informationen zur Scheidung an, die meist verständlich waren. Nach 3x Schlafen entschied ich mich, nachdem ich bei anderen telefonisch Infos über eine Schediung eingeholt hatte und beauftragte meinen Anwalt. Und kann nur sagen, dass ich Glück hatte oder die richtigen Suchmerkmale gesetzt hatte. Der Scheidungshorror, der mich vorher belastete und von dem man im Netz so viel lesen kann, war weg. Ich hatte Vertrauen zu dem Anwalt, er beantwortet immer schnell meine Fragen und war nach Abschluss des Verfahrens sehr zufrieden.
    Also wer auf keine Empfehlung eines Freundes etc. bauen kann, muss sich selbst bemühen. Wenn man einfach zu einem Anwalt geht, weil dessen Schild um die Ecke an der Wand hängt, weiß man nicht, was einen erwartet.Das kann gut gehen oder auch nicht. Ich war jedenfalls froh, meiner Strategie gefolgt zu sein.

  • Meine Erfahrung der letzten Zeit: Man findet kaum mehr einen Rechtsanwalt, sollte der Streitwert zu gering sein. Nach RGV will niemand abrechnen und es wird Honorarvereinbarung verlangt. Und da zahlt dann die RSV nicht... Bzw. zumindest nicht komplett.


    Gar nicht so leicht, in heutigen Zeiten, zu seinem Recht zu kommen.