Ablaufleistung Lebensversicherung

  • Guten Tag,


    ich habe seit ca 1985 eine Lebensversicherung und wollte nun von dem Versicherer wissen von welchen geleisteten Einzahlungen er bei der Ermittlung der Ablaufleistung ausgeht. Da auch über viele Jahre Teile meiner Versicherungsbeiträge durch meinen Arbeitgeber geleistet wurden - ist es wichtig zu erfahren ob die Zahlen die für die Berechnung zugrunde gelegt werden korrekt sind. In den vielen Jahren änderten sich Beiträge - und seitens des Versicherers wurden mehrfach neue Bezeichnungen des Vertrages / Versicherungsnummer u.ä. eingeführt.
    Ich möchte schlicht vom Versicherer erfahren von welchen Einzahlungen auf meinem Versicherungskonto dieser bei Ermittlung der Ablaufleistung ausgeht um diese nach Möglichkeit zu kontrollieren ( mit meinen Belegen).


    Der Versicherer wurde von mir in einem Schreiben um Mitteilung gebeten und teilte mir postwendend mit, dass er dieses wg des "Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten" nicht mitteilen würde.


    Was kann ich tun? Was muß der Versicherer belegen ? Oder muß ich in jedem Fall das Bafin um die Überprüfung bitten?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    eine interessante und berechtigte Frage, da Sie bei einer Direktversicherung nur auf die Beiträge Krankenversicherung bezahlen müssen, die der AG geleistet hat:
    http://www.finanztip.de/auszahlung-direktversicherung/


    Der BGH hat dieses Jahr entschieden, dass Versicherungsnehmer keinen Anspruch darauf haben zu erfahren, wie ihre Gewinnbeteiligung bzw. ihre Bewertungsreserven berechnet werden. Damit ist der Intransparenz der LV weiter Vorschub geleistet.
    Ihr Fall ist natürlich etwas anders gelagert, geht aber in dieselbe Richtung. Daher will ich Ihnen keine großen Hoffnungen machen.
    Angesichts der Tatsache, dass aber bspw. die Ergo jahrelang LVs falsch berechnet hat, ist die Recherche berechtigt.


    Wenn Sie ernst machen wollen, suchen Sie sich einen Fachanwalt, der unbedingt viel Erfahrung im Umgang mit den Versicherern hat.


    VG