Erbfolge dritten Grades

  • Nach der gesetzlichen Erbfolge sind Cousinen und Cousins des Erblassers erberechtigt. Welchen Einfluss hat in einem solchen Fall ein evtl. Testament des lange verstorbenen Großvaters des Erblassers und der erbberechtigten Cousinen und Cousins?

  • Ich denke nicht, dass es da Problemem geben sollte (Verjährung?). Das Vermögrn des Erbalssers ist das Vermögen des Erblasseds. Wie soll das Testament des Gro´ßvaters darauf Einfluss nehemn?

  • Hallo zusammen,


    das Testament des Großvaters war bei dessen Erbfall relevant. Auf den aktuellen Erbfall dürfte das auch aus meiner Sicht keine Auswirkung haben. Sollte der Erblasser kein Testament errichtet haben, gilt die gesetzliche Erbfolge.


    Selbst wenn der vorverstorbene Großvater in seinem Testament eines seiner Kinder "enterbt" haben sollte und deshalb dieser nur Anspruch auf den Pflichtteil hatte, hat das für den aktuellen Erbfall aus meiner Sicht keine Bedeutung.


    Oder was stand in dem Testament, was auf diesen Fall mit den Erben 3. Ordnung Einfluss haben sollte?


    Beste Grüße,
    Britta


  • Vielen Dank. Das bedeutet, dass wie erwünscht alle Cousinen un Cousins erben. Muss nun jeder für sich einen Erbschein beantragen oder kann ein gemeinsamer Erbschein beantragt werden? Könnte das ggfs. 1 Beteiligter mit Vollmachten tun?

    • Offizieller Beitrag

    Jeder der glaubt, Erbe geworden zu sein, kann einen Erbschein beantragen. Er wird vom Nachlassgericht (Amtsgericht) ausgestellt, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. In Baden-Württemberg sind ausnahmsweise die Notare zuständig.


    Somit kann der Erbschein aus meiner Sicht auch von einem Erbe alleine beantragt werden, der Erbschein hat ja noch nichts mit der Verteilung des Erbes zu tun. Das Erbe geht zuerst einmal im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge (§1922 BGB) auf alle Erben als so genannte Erbengemeinschaft über, erst daran anschließend steht die Erbverteilung an. Dieses stellt in der Praxis die höchste (emotionale und rationale) Hürde dar.


    Welche Unterlagen benötigt das Nachlassgericht, um einen Erbschein erteilen zu können?

    • Der Personalausweis des Antragstellers
    • die Sterbeurkunde
    • eidesstattliche Versicherung, dass keine Prozesse über das Erbrecht anhängig sind
    • eidesstattliche Erklärung, dass die Angaben im Antrag richtig sind

    Liegt ein Testament/Erbvertrag vor, werden zusätzlich folgende Unterlagen bzw. Angaben benötigt:

    • sämtliche Testamente und Erbverträge des Erblassers (auch: Entwürfe, korrigierte Fassungen, Ungültige, etc.)
    • eidesstattliche Versicherung, dass keine weiteren Verfügungen von Todes wegen bekannt sind

    Wenn die gesetzliche Erbfolge zum Zuge kommt, da kein Testament/Erbvertrag vorliegt, werden statt dessen folgende Unterlagen bzw. Angaben benötigt:

    • Familienstammbuch und/oder Geburtsurkunden,
    • Heiratsurkunden,
    • Sterbeurkunden Vorverstorbener,
    • Scheidungsurkunden,
    • etc.eidesstattliche Versicherung, dass keine Verfügungen von Todes wegen bekannt sind
    • eventuell eidesstattliche Versicherung über den Güterstand, in welchem der Erblasser verheiratet war

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager