Widerruf einer Kapital-Lebensversicherung

  • Hallo,


    motiviert durch das kürzliche BGH-Urteil bin ich am Überlegen, ob es sinnvoll ist meine Lebensversicherung zu widerrufen.


    Zunächst kurz die Fakten:


    Am 10.08.1994 habe ich einen Antrag auf eine Kapitallebensversicherung inkl. Berufsunfähigkeit bei der Nürnberger Versicherung unterschrieben.


    Darin war folgender Text in kleinerer Schrift enthalten: "Ich kann meinen Antrag innerhalb von 10 Tagen nach seiner Unterzeichung widerrufen, und zwar auch dann, wenn die Gesellschaft ihn bereits angenommen hat. Mein Widerruf wird nur wirksam, wenn er in schriftlicher Form innerhalb der genannten Frist bei der Gesellschaft eingegangen ist."


    Am 23.09.1994 habe ich die Vertragsdokumente erhalten - inkl. dem Versicherungsschein, den Tariferläuterungen mit meinen Rechten und Pflichten, den Allgemeinen Bestimmungen, Rückkaufwerttabelle, etc. Einen weiteren Passus zum Widerruf habe ich in diesen Unterlagen nicht gefunden.


    Die Raten beliefen sich auf anfängliche 100 DM zzgl. einer jährlichen Erhöhung von 3% . Ab dem 01.07.2002 wurde der Vertrag beitragsfreigestellt.


    Die garantierte Ablaufleistung zum 01.10.2026 beträgt bei einer Verzinsung vom 3,75% EUR 6.629,00.
    Zzgl. der möglichen Überschüsse i.H.v. EUR 2.703,57 wird eine mögliche Gesamtleistung von EUR 9.332,57 ausgewiesen.


    Wenn ich richtig gerechnet habe, komme ich - Stand heute - auf folgende Summe ( gezahlte Beiträge zzgl. Zinsen i.H.v. 4%) = ca. EUR 10.500,00.


    Um jetzt über mein weiteres Vorgehen entscheiden zu können, habe ich noch ein paar Fragen:


    1) Kann der o.g. Vertrag widerrufen werden? (Ich gehe derzeit davon aus, aber eine zweite Meinung wäre sehr willkommen ;) )
    2) Kann man abschätzen wie hoch die Risikobeiträge sind, die die Versicherung abziehen kann? Mit welchem Betrag kann man im Durchschnitt für die LV bzw die BU rechnen? Die BU ruht übrigens seit der Freistellung.
    3) Hie auf FT steht, dass der Versicherer beweisen muss, dass er weniger als die z.B. geforderten 4 % erwirtschaftet hat. Wo anders habe ich allerdings Folgendes gelesen:
    "Versicherungen werden ab sofort jede über die Prämienrückerstattung hinausgehende Forderung ablehnen, wenn dem Widerspruch keine versicherungsmathematische Berechnung beigefügt wird!". Was ist nun richtig?
    4) Müsste ich den Widerruf auch bei der Steuer angeben, wenn ich Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht hätte? Mein Fall ist wahrscheinlich schon verjährt, aber könnte es bei jüngeren Fällen zu Steuernachzahlungen kommen?
    5) Muss das erhaltene Entgelt für die Nutzung bei der Steuer als Zinseinnahmen geltend gemacht werden?
    6) Gibt es noch weitere Konsequenzen die sich ggf. aus dem Widerruf ergeben würden?


    Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.


    Eure Gypsy

  • Ich möchte nur auf einen Punkt hinweisen, bei dem nicht hervor geht, ob er schon berücksichtigt ist: Der Versicherer darf die Kosten für den auf die Vertragsdauer (bzw. bei dir wohl bis zur Beitragsfreistellung) entfallenden Risikoschutz anrechnen. Du müsstest also meines Erachtens deine Beitragszahlungen um diesen Anteil mindern. Ist das bei den 10 TEUR schon berücksichtigt? (Hinweis: bin kein Profi in dieser Sache.)

  • Hallo Beagle,


    ja, du hast Recht. Der Risikoschutz muss noch abgezogen werden. Daher hatte ich unter Puntk 2) gefragt, ob jemand weiß, in welcher Höhe das ca. anzusetzen ist.


    Zwischenzeitlich habe ich mal informiert, was man denn derzeit so für eine Risikolebensversicherung und für eine BU bezahlt. Damit man mal einen Ansatz für den anzurechnenden Risikoschutz hat. ( Falls jmd bessere Ideen hat, wäre ich sehr dankbar).


    Für die Risiko-LV hab ich mal 5 EUR pro Monat angesetzt. Da dieser Schutz bei mir ja noch besteht, sind somit jährlich 60 EUR abzuziehen. Bei der BU bin ich von 30 EUR im Monat bis zur Stillegung ausgegangen.


    Als Rest bliebe bei mir nunmehr nur noch ca. EUR 6.400,00.


    Wenn ich das jetzt allerdings noch versteuern muss, dann lohnt sich wahrscheinlich der ganze Aufwand nicht.


    Liege ich damit richtig?

  • Da es sich dabei um einen sog. Altvertrag handelt und ansonsten m.E. die Voraussetzungen bei Dir auch vorliegen wirst Du nichts versteuern müssen.


    Wieviel Beiträge hast Du denn bezahlt um diese Ablaufleistung zu bekommen? Brauchst Du das Geld denn unbedingt? Ansonsten würde ich mir das bei den entsprechenden Garantiezinsen schonmal gut überlegen oder zumindest professionell durchrechnen lassen. Außerdem brauchst Du um das verlässlich berechnen zu können einen Rückkaufswert.


    Nicht jede alte Versicherung ist schlecht (guter Garantiezins und steuerfrei). Nur diese Risikokomponenten sind eben immer sehr teuer, weshalb ja heutzutage ein getrennter Abschluss empfohlen wird.

  • hallo, ich bin neu hier im forum und interessiere mich auch für dieses bgh-urteil. habe meine gesellschaft schon angeschrieben und auch schon antwort bekommen. die berufen sich auf eine sogenannte "einrede der verwirkung" und sind keineswegs bereit darauf einzugehen. hat jemand hier im forum bereits weitergehende erfahrungen gemacht bzw. erfolge gefeiert ?

  • Hallo
    Hatte es auch versucht die Versicherung anzuschreiben, aber eine Ablehnung erhalten.
    Dann habe ich den Versicherungsombudsmann angeschrieben.
    Und am 19.09. hatte ich Schreiben vom Ombudsmann im Briefkasten.
    Wir haben eine erfreuliche Nachricht für Sie, Sie erhalten die Beiträge zurück gezahlt.
    Leider keine Verzinsung der Beiträge erhalten, deshalb habe ich Ombudsmann erneut angeschrieben.
    Das Beschwerdeverfahren bleibt bestehen, bis ich auch die Verzinsung der Beiträge zurück erhalte habe.
    Mal sehen, ob die Versicherung mir auch die Zinsen noch erstattet.