Reiserücktrittversicherung / Reiseaabbruchversicherung Detailfrage

  • Eine Frage zur Absicherung von Reiserücktritt-/abbruchversicherungen - abstrakt formuliert, ist einfacher.
    Zwei Personen A und B (nicht verwand) haben jeweils eine entsprechende Versicherung als Jahresvertrag für sich abgeschlossen - beide über die Summe von 5000 EUR.
    Person A bucht eine Pauschalreise mit 2 Einzelzimmern für sich und Person B (eine Buchung). Die Reise kostet für eine Person 4000 EUR, d.h. zusammen 8000 EUR. Was ist jetzt abgesichert, wenn Person A einen berechtigen (vesicherten Grund) hat?
    a) Person B ist auch abgesichert, d.h. könnte auch stornieren (d.h. es wäre so als hätte man eine "Gesamtversicherung" über die volle Summe?
    b) Person B ist nicht abgesichert, es sei denn, es liegt für Person B ein anderer individueller Grund vor (d.h. es zählt jede Person einzeln aber trotz gemeinsamer Buchung nicht zusammen). Es wäre also so, als hätten beide Personen einzeln gebucht.
    c) Person A ist nur teilweise versichert, weil die Gesamtsumme höher als 5000 EUR ist
    d) etwas anderes
    Vielen Dank für die Antwort.