Eigenbedarf gelten machen, bei vermieteter Wohnung.

  • Hallo, ich habe mich versucht zum Thema Eigenbedarf einzulesen, um abzuschätzen, wie unser Vorhaben eine vermietete Wohnung zu kaufen und diese dann selber zu nutzen ausgehen könnte...


    Hintergrund:
    Wir leben in einem Haus bestehend aus Vorderhaus und Hinterhaus - wohnen zur Zeit im Vorderhaus 3 Zimmer 69qm (2 Erwachsene + 3 Kinder) zur Miete. Durch Familienzuwachs kommen wir nun mit 3 Zimmer und 69qm nicht mehr zurecht. Alle Wohnungen im Vorder- und Hinterhaus sind vermietet. Eigentümer der Wohneinheiten sind verschiedene Privatpersonen. Wohnungen wurden nach Sanierung alle vermietet. Ende 2015 läuft die Spekulationsfrist von 10 Jahren ab und wir sind in Vorverhandlungen mit den Eigentümern einer vermieteten Wohnung im Hinterhaus 4 Zimmer 110qm. Diese größere Wohnung wollen wir erwerben und dann möglichst unseren Eigenbedarf zeitnah geltend machen. Die derzeitigen Mieter in der Wohnung 4 Zi 100qm mieten seit ca. 1 1/2 Jahren.


    Wie sind unsere Chancen nach Änderung des Grundbuchs, unseren Eigenbedarf erfolgreich gelten zu machen, bei Einhaltung von BGB § 573:
    - Schriftliche und ordentliche Kündiung, Benennung der Gründe Eigenbedarf
    - Eigenbedarf § 573 (2.) 2.


    Die entscheidende Frage ist, ob in diesem Fall eine sogenannte Wohnungsumwandlung vorliegt. Genau diese Einstufung ist mir nicht 100%ig klar. Hierzu hoffe ich auf eine Rückmeldung von der Community.


    Denn sollte es sich um eine sogenannte Wohnungsumwandlung handeln, würden wir mit folgenden Themen umgehen müssen:
    1.) Vorkaufsrecht des Mieters
    2.) 3 Jahre Kündigungssperrfrist
    3.) Bis zu 10 Jahre Kündigungssperrfrist in bestimmten Gebieten (Wie erfahre ich, ob wir hiervon betroffen sind?)


    Besten Dank im Vorfeld.