Sehr geehrte Damen und Herren,
im Mai 2012 habe ich für € 60.000,- eine kleine ETW (40m²) erworben, die ab Oktober 2012 vermietet wurde. Im September 2013 habe ich meine Steuererklärung für 2012 eingereicht, mit allen Werbungskosten (z.B. Renovierung, Notar- u. Grundbuchkosten, 2%-AfA, NK etc).
Vor zwei Tagen lese ich durch Zufall, dass auch die Grunderwerbsteuer bei vermieteten Objekten als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Kann ich nun nachträglich in der Steuererklärung 2013 diese Grundsteuer ( € 3.000,-) noch als Werbungskosten geltend machen? Oder die Abänderung des Steuerbescheids von 2012 (Eingang Nov. 2012) beantragen oder muss ich nun auf die Steuerminderung verzichten?
Oder gibt es noch andere Lösungswege?
Vielen Dank und
freundliche Grüße
Max03