Nachträgliche Absetzung der Grunderwerbsteuer?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Mai 2012 habe ich für € 60.000,- eine kleine ETW (40m²) erworben, die ab Oktober 2012 vermietet wurde. Im September 2013 habe ich meine Steuererklärung für 2012 eingereicht, mit allen Werbungskosten (z.B. Renovierung, Notar- u. Grundbuchkosten, 2%-AfA, NK etc).
    Vor zwei Tagen lese ich durch Zufall, dass auch die Grunderwerbsteuer bei vermieteten Objekten als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
    Kann ich nun nachträglich in der Steuererklärung 2013 diese Grundsteuer ( € 3.000,-) noch als Werbungskosten geltend machen? Oder die Abänderung des Steuerbescheids von 2012 (Eingang Nov. 2012) beantragen oder muss ich nun auf die Steuerminderung verzichten?
    Oder gibt es noch andere Lösungswege?
    Vielen Dank und


    freundliche Grüße
    Max03 ?(

  • Liebes Nordlicht,


    vielen Dank für eine schnelle Antwort.
    Verstehe ich das so richtig? Der Kaufpreis, abzüglich der Anteil für Grund und Boden, plus die 5%-ige Grunderwerbsteuer werden mit 2% AfA über 50 Jahre abgeschrieben?
    Freundl. Grüße
    Max03

  • Moin Max,


    Makler-, Notar- und Gerichtskosten kommen noch dazu und die Gesamtsumme wird abgeschrieben. Die normale Abschreibung ist linear über 50 Jahre. Ob es Sonderabschreibungen gibt, habe ich momentan nicht im Kopf.


    Gruß


    Nordlicht

  • Dank ans Nordlicht,
    dann werde ich meine diesjährige AfA um den anteiligen Grunderwerbsteuerbetrag erhöhen, Notar- und Grundbuchkosten hatte ich schon im letzten Jahr in die AfA eingerechnet.
    Danke und Tschüss
    Max03