Abbuchnung von Beiträgen ohne gültigen Vertrag, Strafzins ??

  • Hallo,
    ich habe meine Haftpflichtversicherung bei meiner Versicherung ordnungsgemäß gekündigt. Kündigungsunterlagen und Bestätigung liegen vor.
    Da ich noch andere Versicherungen dort habe ist mir nicht aufgefallen das der Betrag weiterhin abgebucht wird.


    Als ich das feststellte habe ich sofort bei der Versicherung angerufen , die nette Dame teilte mir auch mit das mein Vertrag gekündigt ist und sie sich nicht erklären kann wieso noch Geld abgebucht wird. Sie wird aber alles stoppen und die Beiträge zurück erstatten.


    Weit gefehlt.


    Das Geld wurde weiterhin abgebucht, also gleich wieder angerufen , jetzt jemand anderen am Telefon gehabt ( Namen sind bekannt) . Jetzt war es nicht mehr klar das die Versicherung gekündigt war / ist. Man würde sich umgehend bei mir melden, das hat man auch. Ich habe den Fall also erneut geschildert und einen Kontoauszug mit der Versicherungsnummer zugeschickt.
    Ich habe dann den Sachbearbeiter voll gespammt um eine Antwort zu bekommen, keine Chance.
    Also erneut zum Hörer gegriffen und wieder angerufen. Wieder der Hinweis auf Rückruf, was auch passiert : Wieder die gleiche Leier erzählt mit dem Hinweis auf den Sachbearbeiter, wieder Kontoauszug zugeschickt, wieder wir melden uns.


    Jetzt kommt es:
    Man hat mich angerufen, Ja dieser Vertrag der dort auf dem Kontoauszug steht ist gar nicht meiner !!!!!! Cool oder ???
    Gut habe ich gesagt dann ist ja alles klar , oder ?!?
    So schnell ja nun auch wieder nicht.
    Jetzt kam die Frage: Kenn sie einen Herrn XXXXX ? Ja den kenne ich. Er heißt aber ganz anders, nicht wie ich !!!
    Ja das wäre der Vertrag von Herrn XXXXXX und nicht ihrer und ob ich mich nicht mit Herrn XXXXXX einigen könnte.
    Das habe ich ganz klar verneint und abgelehnt.
    Was geht mich das an, das soll nicht mein Problem sein.


    Ich kenne Herrn XXXXX aber sehr gut und habe ihn mal gefragt ob er den auch Beiträge an die Versicherung zahlt ?
    JA , das macht er zwar unter einen ganz anderen Nummer aber er zahlt.


    Jetzt bekomme ich ein Schreiben von der Versicherung wo drin mir mitgeteilt wird:
    Wir haben den Einzug gestoppt ( wie großzügig ).
    Eine Rückerstattung wird aber erst nach einer erfolgten Stellungnahme durch Herrn XXXX erfolgen.


    Ich halte das für Zeit Schinderei der Versicherung !
    Ich wollte jetzt der Versicherung in einem Schreiben eine Frist setzten bis wann sie mir die zu Unrecht eingezogenen Beiträge nebst Verzinsung zurrück überweisen sollen.
    Welchen Zins ist da üblich ?? Ich habe da was von 8% über dem Marktüblichen gelesen !?
    Des weiteren fordere ich die Versicherung auf die von mir unterschriebenen Verträge zuzuschicken.


    Kann man das machen oder muss ich abwarten bis sich die Herren der Versicherung bewegen !?!


    Danke
    Achso
    Hallo,
    ich habe meine Haftpflichtversicherung bei meiner Versicherung ordnungsgemäß gekündigt. Kündigungsunterlagen und Bestätigung liegen vor.
    Da ich noch andere Versicherungen dort habe ist mir nicht aufgefallen das der Betrag weiterhin abgebucht wird.


    Als ich das feststellte habe ich sofort bei der Versicherung angerufen , die nette Dame teilte mir auch mit das mein Vertrag gekündigt ist und sie sich nicht erklären kann wieso noch Geld abgebucht wird. Sie wird aber alles stoppen und die Beiträge zurück erstatten.


    Weit gefehlt.


    Das Geld wurde weiterhin abgebucht, also gleich wieder angerufen , jetzt jemand anderen am Telefon gehabt ( Namen sind bekannt) . Jetzt war es nicht mehr klar das die Versicherung gekündigt war / ist. Man würde sich umgehend bei mir melden, das hat man auch. Ich habe den Fall also erneut geschildert und einen Kontoauszug mit der Versicherungsnummer zugeschickt.
    Ich habe dann den Sachbearbeiter voll gespammt um eine Antwort zu bekommen, keine Chance.
    Also erneut zum Hörer gegriffen und wieder angerufen. Wieder der Hinweis auf Rückruf, was auch passiert : Wieder die gleiche Leier erzählt mit dem Hinweis auf den Sachbearbeiter, wieder Kontoauszug zugeschickt, wieder wir melden uns.


    Jetzt kommt es:
    Man hat mich angerufen, Ja dieser Vertrag der dort auf dem Kontoauszug steht ist gar nicht meiner !!!!!! Cool oder ???
    Gut habe ich gesagt dann ist ja alles klar , oder ?!?
    So schnell ja nun auch wieder nicht.
    Jetzt kam die Frage: Kenn sie einen Herrn XXXXX ? Ja den kenne ich. Er heißt aber ganz anders, nicht wie ich !!!
    Ja das wäre der Vertrag von Herrn XXXXXX und nicht ihrer und ob ich mich nicht mit Herrn XXXXXX einigen könnte.
    Das habe ich ganz klar verneint und abgelehnt.
    Was geht mich das an, das soll nicht mein Problem sein.


    Ich kenne Herrn XXXXX aber sehr gut und habe ihn mal gefragt ob er den auch Beiträge an die Versicherung zahlt ?
    JA , das macht er zwar unter einen ganz anderen Nummer aber er zahlt.


    Jetzt bekomme ich ein Schreiben von der Versicherung wo drin mir mitgeteilt wird:
    Wir haben den Einzug gestoppt ( wie großzügig ).
    Eine Rückerstattung wird aber erst nach einer erfolgten Stellungnahme durch Herrn XXXX erfolgen.


    Ich halte das für Zeit Schinderei der Versicherung !
    Ich wollte jetzt der Versicherung in einem Schreiben eine Frist setzten bis wann sie mir die zu Unrecht eingezogenen Beiträge nebst Verzinsung zurrück überweisen sollen.
    Welchen Zins ist da üblich ?? Ich habe da was von 8% über dem Marktüblichen gelesen !?
    Des weiteren fordere ich die Versicherung auf die von mir unterschriebenen Verträge zuzuschicken.


    Kann man das machen oder muss ich abwarten bis sich die Herren der Versicherung bewegen !?!


    Danke
    Achso
    Hallo,
    ich habe meine Haftpflichtversicherung bei meiner Versicherung ordnungsgemäß gekündigt. Kündigungsunterlagen und Bestätigung liegen vor.
    Da ich noch andere Versicherungen dort habe ist mir nicht aufgefallen das der Betrag weiterhin abgebucht wird.


    Als ich das feststellte habe ich sofort bei der Versicherung angerufen , die nette Dame teilte mir auch mit das mein Vertrag gekündigt ist und sie sich nicht erklären kann wieso noch Geld abgebucht wird. Sie wird aber alles stoppen und die Beiträge zurück erstatten.


    Weit gefehlt.


    Das Geld wurde weiterhin abgebucht, also gleich wieder angerufen , jetzt jemand anderen am Telefon gehabt ( Namen sind bekannt) . Jetzt war es nicht mehr klar das die Versicherung gekündigt war / ist. Man würde sich umgehend bei mir melden, das hat man auch. Ich habe den Fall also erneut geschildert und einen Kontoauszug mit der Versicherungsnummer zugeschickt.
    Ich habe dann den Sachbearbeiter voll gespammt um eine Antwort zu bekommen, keine Chance.
    Also erneut zum Hörer gegriffen und wieder angerufen. Wieder der Hinweis auf Rückruf, was auch passiert : Wieder die gleiche Leier erzählt mit dem Hinweis auf den Sachbearbeiter, wieder Kontoauszug zugeschickt, wieder wir melden uns.


    Jetzt kommt es:
    Man hat mich angerufen, Ja dieser Vertrag der dort auf dem Kontoauszug steht ist gar nicht meiner !!!!!! Cool oder ???
    Gut habe ich gesagt dann ist ja alles klar , oder ?!?
    So schnell ja nun auch wieder nicht.
    Jetzt kam die Frage: Kenn sie einen Herrn XXXXX ? Ja den kenne ich. Er heißt aber ganz anders, nicht wie ich !!!
    Ja das wäre der Vertrag von Herrn XXXXXX und nicht ihrer und ob ich mich nicht mit Herrn XXXXXX einigen könnte.
    Das habe ich ganz klar verneint und abgelehnt.
    Was geht mich das an, das soll nicht mein Problem sein.


    Ich kenne Herrn XXXXX aber sehr gut und habe ihn mal gefragt ob er den auch Beiträge an die Versicherung zahlt ?
    JA , das macht er zwar unter einen ganz anderen Nummer aber er zahlt.


    Jetzt bekomme ich ein Schreiben von der Versicherung wo drin mir mitgeteilt wird:
    Wir haben den Einzug gestoppt ( wie großzügig ).
    Eine Rückerstattung wird aber erst nach einer erfolgten Stellungnahme durch Herrn XXXX erfolgen.


    Ich halte das für Zeit Schinderei der Versicherung !
    Ich wollte jetzt der Versicherung in einem Schreiben eine Frist setzten bis wann sie mir die zu Unrecht eingezogenen Beiträge nebst Verzinsung zurrück überweisen sollen.
    Welchen Zins ist da üblich ?? Ich habe da was von 8% über dem Marktüblichen gelesen !?
    Des weiteren fordere ich die Versicherung auf die von mir unterschriebenen Verträge zuzuschicken.


    Kann man das machen oder muss ich abwarten bis sich die Herren der Versicherung bewegen !?!


    Danke
    Achso

  • Hallo,


    ich wäre da anders vorgegangen.


    Erstens. Telefonieren halte ich bei Problemen für total sinnlos, immer, sorry. Wenn schon schriftlich, und bleibt eine Reaktion aus: Einschreiben.
    Zweitens. In Deinem Fall hätte ich, nachdem mir die Buchung am Konto aufgefallen wäre, umgehend einen normalen Brief geschrieben, mit der Aufforderung das Geld sofort zurückzubuchen.
    Drittens. Falls keine Reaktion auftritt: Lastschrift zurückgeben. Sie haben 8 Wochen Zeit den Betrag zurückbuchen zu lassen, das ist (fast) nur 1 Mausklick, wenn Sie ein Onlinekonto haben. Sorry aber bei der Beweislage (Kündigungsbestätigung vorhanden) wird es schwer für den Versicherer, dennoch einen Beitrag eintreiben zu wollen. Die Gebühr dürfte auch die Versicherung bezahlen müssen. Bitte überprüfen Sie am Kontoauszug, ob die angegebene Versicherungsnummer derjenigen in der Kündigungsbestätigung entspricht! Mir wäre es fremd, wenn eine Versicherung mehrere Versicherungen zu Einem Beitrag zusammenfasst.
    Viertens. Bloß keine Panik! Mir ließt sich Ihr Beitrag, als würden Sie sich in heilloser Panik schlaflose Nächte um die Ohren hauen, weil nichts vorwärts geht. Tun Sie das nicht, es bringt nichts. Das Chaos ist eh schon angerichtet: mehrere Sachbearbeiter am Telefon (grrr), Ratsuche in einem Forum, Copy und Paste- oder KlickKlick-Hektik. Muss doch alles nicht sein, Brief schreiben ... sich mit was anderem (sinnvollem) beschäftigen, fertig. Wenn im Terminkalender dann steht: Geld zurück buchen, dann klick und fertig. Es gibt doch im Leben wichtigeres als sich seine Zeit von solchen Doofians stehlen zu lassen. Sie werden sehen, es wird sich alles klären und erledigen. Verzichten Sie doch auf die Zinsen. In einem Jahr gehen Ihnen die 10 Euro nicht mehr ab.


    Grüße
    mpollers

  • Hallo

    Zitat

    Viertens. Bloß keine Panik! Mir liest sich Ihr Beitrag, als würden Sie
    sich in heilloser Panik schlaflose Nächte um die Ohren hauen, weil
    nichts vorwärts geht.


    Ich kann wunderbar schlafen. Was mich nervt ist die Tatsache das die Versicherung jetzt auf Zeit spielt.
    Ich habe am Freitag das schreiben bekommen, bis heute hat Herr XXXXXX noch kein schreiben für eine Stellungnahme bekommen.
    Der mehrfach Post tut mir leid lag wohl an meinem Browser. Ich konnte das im Nachgang auch leider nicht mehr ändern. In der Sache ist es auch egal.


    Die Kündigung ist absolut ok und richtig !!
    Wie die Versicherung auf diese Nummer gekommen ist , ist mir schleierhaft, interessiert mich aber auch nicht.


    Zitat

    Rat suche in einem Forum


    Wozu ist ein Forum sonst da ??? als sich mit anderen Usern auszutauschen und Rat zu suchen ???



    Da antworte ich jetzt mal nicht drauf !!


    Achso

  • ich habe meine Haftpflichtversicherung bei meiner Versicherung ordnungsgemäß gekündigt. Kündigungsunterlagen und Bestätigung liegen vor.


    DAS(und nichts anderes) ist das,was zählt!


    Was ich nicht nachvollziehen kann,ist,daß und aus welchen Gründen Du Dich von Deiner Versicherung dazu mißbrauchen läßt,deren Arbeit zu tun.


    Der Dir bekannte "Dritte" hat mit der Regelung der Angelegenheit absolut nichts zu tun(ob er Dir bekannt ist oder nicht,spielt doch keine Rolle),allerdings scheint der Versicherung deren Abschiebung der Problemlösung auf diesen in die Karten zu spielen,indem sie ihn quasi zum Schiedsrichter und(!!)Ausgleichzahler zu machen gedenkt.


    Ich würde wie folgt vorgehen:


    Vereinbare UMGEHEND einen Termin mit dem zuständigen Außendienstmitarbeiter der Versicherung bei Dir zuhause!!!!! Dazu ist ein Zeuge(der auch protokolliert!!)notwendig.


    Sage diesem,daß wenn er keine Lösung in DEINEM Sinne arrangiert,folgendes passieren wird:


    a)alle unrechtmäßigen Abbuchungen,die noch innerhalb der Frist(acht Wochen nach Abbuchung) liegen,gibst Du über deine Bank zurück,


    b)gegenüber der Versicherung WIDERRUFST Du mit sofortiger Wirkung ALLE erteilten Abbuchungsgenehmigungen UND teilst denen mit,daß Du für die unstrittigen Beträge einen DAUERAUFTRÄGE(für jede Versicherung einen gesonderten!!) eingerichtet hast,


    c)mit gleichem Schreiben setzt Du der Versicherung einen Termin bis zu dem der vor Dir verlangte Betrag an Dich zu zahlen ist(damit setzt Du sie bei Terminüberschreitung in Verzug).Drohe ihnen diesbezüglich mit Mahnbescheid,Anwalt und Gericht.


    d)kümmere Dich um einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.Wenn Du einen gefunden hast,übernimmt dieser ab Schritt c)!


    e)Hole Dir eine Deckungszusage von Deiner hoffentlich bestehenden Rechtsschutzversicherung,


    f)höre auf zu telefonieren(das gilt auch für Telefonate mit Herrn XXX) und äußere Dich ab sofort NUR noch schriftlich(auch gegenüber Herrn XXX;schicke diesem einfach eine Kopie Deines Schreibens an die Versicherung,verbitte Dir jegliche Telefonate von ihm und teile ihm mit,daß er ab sofort in dieser Angelegenheit nur noch von der Versicherung kontaktiert wird und darauf zu reagieren hat.

  • Hallo User Achso,


    was ich an Ihrem Eingangspost nicht ganz verstanden haben: die Versicherung bucht fröhlich weiter ab? (Zitat: "Das Geld wurde weiterhin abgebucht, also gleich wieder angerufen")


    Es handelt sich doch hier um eine private Haftpflichtversicherung, oder?! Wer bezahlt das denn nicht jährlich?! Das sind 50 bis 100 Euros pro Jahr, kann doch nicht sein dass man sowas vierteljährlich zahlt! Das hab ich ja sogar als mittelloser Student immer irgendwie als Jahresbeitrag hinbekommen! Und dann bemerken Sie, dass die Versicherung immer und immer wieder Geld einzieht? Denen hätte ich spätestens beim zweiten mal den Garaus gemacht, nämlich mit einer gebührenpflichtigen Rücklastschrift, die eindeutig die Versicherung zu bezahlten hat. Das merken die dann ziemlich schnell!


    Für meine doofen Bemerkungen bezüglich der Panikattacke und Hilfesuche in einem Forum würde ich mich gerne entschuldigen.


    Halten Sie die Ohren steif, Sie werden die Beiträge von der Versicherung schon noch zurück bekommen, da bin ich mir ganz sicher. Und wenn ich die von Ihnen geforderten Verzugszinsen berechne: 100 Euro Jahresbeitrag bei 8 Prozent Zinsen, machen 8 Euro. Was gibts da zu sagen. Freundliche Verkäufer schicken gerne einmal eine (gute) Flasche Wein, wegen den Unannehmlichkeiten (selbst erlebt). Aber hören Sie bitte auf Strafzinsen einzufordern.


    Grüße
    mpollers

  • Jetzt muss ich nochmal schreiben, weil ich mir Ihren Anfangsbeitrag mehrmals durchgelesen habe und immer mehr ins grübeln komme. Mir stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt geschäftsfähig sind. Zum Schluss Ihres Kommentars möchten Sie die "Herren" dazu auffordern, Ihnen Ihre Vertragsunterlagen zuzusenden? Gehts eigentlich noch, daraus ein Forderung zu machen? Ein Beispiel aus meinem Leben: Ich habe sie auch einmal verschlampt, meine Versicherungspolice der Privathaftpflicht, weil das Ding schon Jahrzehnte alt war und mehrere Umzüge mitgemacht hat. Nach einer HÖFLICHEN (!) Anfrage bei der Versicherung (tatsächlich sogar telefonisch) hat mir die nette junge DAME (gell!) vom Telefon eine Zweitanfertigung des Versicherungsscheins zugesendet, und gleichzeitig haben wir die Versicherungssumme noch dem Zahn der Zeit angepasst. Wie kommen Sie darauf Forderungen aufgrund Ihrer Unordnung einzufordern. Zweitens, was geht - wie Hr.Anderson2 schon bemerkt hat - Sie oder die Versicherung eine dritte Person bezüglich Ihres Vertrages an. Keine Diskussion, das zeugt für mich für komplette Geschäftsunfähigkeit von Ihnen Verträge einzugehen. Sicher würde im Versicherungsfall ein Gericht den Abbuchungsbeitrag am Konto sehen, und somit erkennen, dass Sie in einem Vertragsverhältnis zu dieser Versicherung stehen (wenn Sie den Versicherungsschein nicht vorzeigen können, weil verlegt, und dann die Versicherung behauptet, dass Sie gar nicht versichert seien (die Versicherung behauptet das ja nur, weil sie weis, dass Sie nichts beweisen können) ganz große Nummer, geht bestimmt durch). Faszinierend, dass Sie überhaupt noch einmal geantwortet haben, damit hätte ich nicht gerechnet. Für Sie wäre es doch bestimmt nicht schlecht, jemandem aus dem echten Leben zu vertrauen, warum suchen Sie Rat in einem Forum auf einem Internetportal wo Ihnen eine Person versucht Rat zu geben, die Sie gar nicht kennen und von der Sie gar nicht wissen, was diese Person bezwecken will. Ich gebe Ihnen den Rat, verklagen Sie nicht die Welt wegen einer Lappalie, seien Sie zu anderen Menschen so, wie Sie selber gerne behandelt werden würden. Große Gesellschaften haben mit Ihnen auch kein Erbarmen, das ist mir schon klar, aber denen gegenüber auf Konfrontationskurs mit deren Waffen zu gehen halte ich auch für keine gute Lösung. Vielleicht würde Ihnen eine Verbraucherzentrale weiterhelfen können, oder Sie telefonieren mal mit Ihrer Bank und schildern die Sache Ihrer Bank, Sie würden sich wundern!

  • Hallo,


    ich habe der Versicherng jetzt ein schreiben mit meinen Forderungen geschickt und mit Termin Angabe.
    Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.


    Zitat

    Es handelt sich doch hier um eine private Haftpflichtversicherung,
    oder?! Wer bezahlt das denn nicht jährlich?! Das sind 50 bis 100 Euros
    pro Jahr, kann doch nicht sein dass man sowas vierteljährlich zahlt! Das
    hab ich ja sogar als mittelloser Student immer irgendwie als
    Jahresbeitrag hinbekommen!


    Wie gesagt es ist nicht mein Vertrag: Hatte ich irgendwo am anfang mal geschrieben. Ich habe kein gültigen Vertrag über eine Privathaftpflichtversicherung bei der Versicherung.
    Über Zahlungen anderer an Versicherung kann und will ich nichts sagen. Liegt vielleicht am Alter und dem Versicherungsvertreter ?!


    Zitat

    Mir stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt geschäftsfähig sind. Zum
    Schluss Ihres Kommentars möchten Sie die "Herren" dazu auffordern, Ihnen
    Ihre Vertragsunterlagen zuzusenden? Gehts eigentlich noch, daraus ein
    Forderung zu machen?


    Freitagabend sollte man evtl.keine Kommentare mehr in ein Forum schreiben oder evtl. kalt Getränke weglassen. Es könnte sonst sehr beleidigend werden. Gar nicht antworten soll auch eine Möglichkeit sein!!!
    Aber zu deinem Post: Ich habe es leider schon erlebt das ich eine Versicherung abgeschlossen habe ( mit einer festen Laufzeit und automatischer Kündigung ) und bei dem Versicherungsmakler ein Generationswechsel stattgefunden hat und der Sohn hat jetzt fröhlich Verträge verlängert bzw. neu abgeschlossen.
    Mir wurden die Forderung der Versicherung mitgeteilt, die Versicherung hat sich dabei auf den von mir unterschrieben Vertrag gestützt.
    Der Lag mir aber nicht vor , wie auch, erst die Aufforderung mir den Originalvertrag mit meiner Unterschrift zuzusenden brauchte Bewegung ins Spiel und die Versicherung hat mich dann von den Forderungen abstand genommen.


    Mir ist klar das die Versicherung mir die Beiträge zurückerstatten wird.



    Achso