Ich habe ein Drittel einer Eigentumswohnung geerbt, die dem Partner meiner verstorbenen Tante gehört, der jetzt allein darin lebt. Leider zahlt er an die Hausverwaltung keinerlei Hausgeld, das jetzt allein von mir eingefordert wird. Ich hatte mich an eine Anwältin gewandt, die mir gesagt hat, dass ich nun in der Haftung bin und jeden Monat die volle Hausgeldsumme überweisen soll. Das Geld könnten wir anschließend nur von dem Partner meiner Tante einklagen. Also habe ich jeden Monat die anfallenden 250 Euro an die Hausverwaltung gezahlt und warte auf einen Gerichtstermin. Hinzu kommt, dass ich für die Wohnung nun auf Anraten der Anwältin eine Teilungsversteigerung beantragt habe.
Wäre es nicht auch möglich gewesen, dass ich nur ein Drittel des Hausgeldes übernehme, da ich ja ohnehin nur ein Drittel der Wohnung geerbt habe? Was wäre eigentlich passiert, wenn ich das Hausgeld auch nicht gezahlt hätte? Und wäre es nicht möglich gewesen, dass die Hausverwaltung das Hausgeld einfach vom Versteigerungserlös nimmt oder von dem Hauptesitzer selbst einklagt? Irgendwie werde ich das Geühl nicht los, hier nur die Dumme zu sein. Ich zahle, der Freund meiner verstorbenen Tante wohnt umsonst dort und die Anwältin verdient dran... Über kompetenten Rat würde ich mich freuen. Danke im voraus.