Rückabwicklung Rentenversicherung aufgrund fehlerhafter Widerspruchserklärung

  • Hallo Zusammen,


    ich habe gerade folgenden Artikel (finanztip.de/widerspruchsrecht-lebensversicherungen/) gelesen. Darin heißt es, ich kann auch heute noch meinen
    Rentenversicherungsvertrag (abgeschloßen am 01.06.2004) widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft formuliert war. Im Versicherungsschein selbst steht gar nichts zum Widerspruchsrecht. Dafür stehen im Versicherungsantrag folgende 2 Formulierungen:


    1. Widerspruchsrecht. Die Versicherung gilt als abgeschloßen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der
    Versicherungsbedingungen sowie der Verbraucherinformation, die mit dem Versicherungsschein ausgehändigt werden, in Textform (z. B. schriftlich,
    per Telefax oder per E-mail) widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht werden wir Sie mit dem Versicherungsschein nochmals gesondert hinweisen.


    2. Widerspruchsrecht
    Die Versicherung gilt auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen sowie der Verbraucherinformation, die mit dem
    Versicherungsschein ausgehändigt werden, als abgeschloßen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung des Versicherungsscheins
    in Textform (z. B. schriftlich, per Telefax oder per E-mail) widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht werden wir Sie bei Übersendung des Versicherungsscheins nochmals gesondert hinweisen.


    In den beiden Formulierungen fehlt der Hinweiß, dass es ausreicht, wenn ich den Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist absende.


    Soweit zur Faktenlage, hier nun meine Fragen:
    1. Ist das jetzt schon ausreichend um den Vertrag erfolgreich zu widerrufen?


    2. Stimmt es, dass ich auch jetzt noch (bevor ich den ersten Brief an die Versicherung schicke) "eine Rechtschutzversicherung ohne Wartezeit"
    abschließen kann, die dann die Anwaltskosten übernehmen würde, falls sich die Versicherung weigert die Beiträge inklusive Zinsen
    zurückzuzahlen (laut schlemann.com/rettet-aktuelles…ben-kunden-vor-verlusten/, Abschnitt: Rechtsschutz bei Widerruf Heidelberger Leben Vertrag)?


    3. Falls die Versicherung schließlich die Beiträge inklusive Zinsen zurückzahlt, muss ich dann (Abgeltungs)-Steuern zahlen, obwohl die
    Versicherung noch vor dem 31.12.2004 abgeschloßen wurde, und damit eigentlich steuerfrei ist?


    Vielen Dank für eure Mühe,
    Primius