Ich folgte der Angabe von Dr. Manuel Kayl vom 13.7.2015:
"Falls Sie keine Arbeitnehmersparzulage erhalten, sind Sie nicht an die Laufzeit von sechs Jahren plus ein Jahr Ruhezeit gebunden, sondern können Ihr VL-Depot ohne Nachteile auch frühzeitig kündigen."
und wollte das VL-Fondskonto übertragen. Dies wurde mit Hinweis auf die Sperrfrist verweigert.
Ich selbst als Laie habe im Vermögensbildungsgesetz keine Hinweis gefunden, auf den ich mich bei einem Widerspruch beziehen kann.
Wo also ist die rechtliche Basis abgelegt, auf die sich die Aussage von Herrn Kayl gründet.
merci im Voraus