Debeka Auszahlung von Überschussanteilen

  • Hallo, meine Freundin hat das Angebot bekommen, dass ihr Überschussanteile ausgezahlt bekommen kann. Bisher wurden aus den Überschussanteilen eine zusätzliche Versicherungssumme (Bonussumme) gebildet. Das derzeit angesammelte Deckungskapital kann ausgezahlt werden.


    Es handelt sich um eine Summe von 907€ und da sie Schulden hat, würde Sie das Geld gut benötigen. Da seit Abschluss des Vertrages mehr als 12 Jahre vergangen sind, unterliegt die Auszahlung der Deckungskapitals aus der Bonussumme nicht der Kapitalertragssteuer. Es handelt sich um eine LG 5 Police der Debeka, Versicherungssumme 28,121€, die Versicherung hat am 1.4.1994 begonnen, hat einen garantierten Rechnungszins von 3,5% und das Versicherungsende ist 1.4.2033 (wenn Sie 60 ist). Rückkaufwert ist inkl. der laufenden Überschussbeteiligung von 907€ und 300€ Schlussüberschuss insgesamt 10658€.


    Meine Frage: bei 3,5% garantiertem Rechungszins macht es keinen Sinn zu kündigen, es sei denn, sie braucht die 10000€ sehr dringend, oder? Gibt es große Nachteile wenn Sie sich die Leistung aus der laufenden Überschussbeteiligung auszahlen lässt? Oder allgemein Nachteile? Kann Sie die Police trotzdem auch noch danach verkaufen an einen der großen "Policen-Aufkaufer"?


    Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand hierbei seine Einschätzung geben könnte. Danke!

  • Gute Frage, kann das ein Versicherungs- oder Steuerexperte beantworten?


    N Mir hat die Debeka nun auch angeboten, die ca. 580 EUR aktuellen Überschussanteil auszuzahlen. In den 18 Jahren Restlaufzeit müssten sie daraus ca. 1200 EUR garantierte Zahlung generieren. Insofern ist es verständlich, dass sie es los werden wollen. Mit ETF traue ich mir trotz Steuern eine mind. gleichwertige Rendite zu.

  • Ich habe tatsächlich mit dem Gedanken gespielt, das Geld anzufordern.
    In meiner Altersvorsorgeplanung habe ich die Überschüsse im Hauptszenario nicht berücksichtigt.
    Wenn man die Überschüsse jetzt abruft, dann könnte man in den Folgejahren besser nachvollziehen, wie sich der Anlageerfolg der Versicherung entwickelt.
    Ich komme wieder ins Überlegen. :/

  • Nach telefonischer Auskunft der Debeka fallen bei Altverträgen keine Steuern an, wenn man sich die Überschussanteile nun auszahlen lässt. Die Überschüsse gelten als Erträge, und deren Besteuerung hängt nicht davon ab, wann sie entstanden, sondern nur vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bei Neuverträgen greifen vermutlich die Hinweise aus dem Finanztip-Artikel:

    • Alter Vertrag: Sie haben Ihren Vertrag vor 2005 begonnen und lassen sich Guthaben auszahlen, kündigen oder verkaufen den Vertag. Der Ertrag ist in der Regel steuerfrei.
    • Neuer Vertrag und Auszahlung: Sie haben Ihren Vertrag ab 2005 abgeschlossen und lassen sich Guthaben zum Rentenbeginn auszahlen oder kündigen den Vertrag.
    • In dem Fall zahlen Sie Einkommensteuer auf den halben oder Abgeltungssteuer auf den vollen Gewinn. Je nachdem, wie lange Ihr Vertrag lief und wie alt Sie bei Auszahlung oder Kündigung sind.

    (Quelle: https://www.finanztip.de/lebensversicherung-versteuern/ )