Wenn der Ex-Partner sich der Unterhaltspflicht entzieht

  • Ich möchte hier an dieser Stelle gerne mal anmerken, wie ärgerlich und aussichtslos es ist, wenn Unterhalt von beiden gezahlt werden soll, der Ex-Partner aber gar nicht arbeiten geht und die Summe nur von einem aufgebracht werden soll / muss!
    Mein Lebensgefährte und ich, beide berufstätig, zahlen für unsere bereits volljährigen und außer Haus lebenden Kinder Unterhalt.
    Leider aber nur wir!
    Unsere beiden Ex-Partner drücken sich seit Jahren erfolgreich vor Unterhaltszahlungen mit Hilfe von durch Attesten bescheinigte Arbeitsunfähigkeit, dann mal wieder Krankengeld, zwischendurch mal wieder arbeitslos, dann plötzlich Frührente! Der Einfallsreichtum kennt da keine Grenzen - und man kann nichts machen!!!!!!!!!!!!! X(

  • Wenn diese Bescheinigungen vorliegen, dann werden sie wohl der Richtigkeit entsprechen.


    Wenn Sie meinen, dass Ihr Ex-Partner Tatsachen vortäuscht, können Sie ihm das Gegenteil z. B. durch Beschattungen nachweisen. Wenn er einer Arbeit nachgeht, muss er ja regelmäßig das Haus verlassen, diese könnte man mit Fotos dokumentieren.