Nachträgliche Beleihung

  • Können Finanzierungskosten bei einer vermieteten, zunächst unbelasteten Immobilie steuerlich geltend gemacht werden, die nach dem Erwerb erst anfallen, weil die Immobilie zusätzlich mit einem Darlehen belastet wird.

  • Zinsaufwand ist nur abzugsfähig, wenn dieser Werbungskosten darstellt. Sie müssen also begründen, weshalb Sie das Darlehen aufgenommen haben. Offensichtlich haben Sie es bei Anschaffung der Wohnung nicht gebraucht.


    Wenn Sie mit dem Darlehen etwa eine Renovierung oder Modernisierung finanziert haben, dürfte die Abzugsfähigkeit unproblematisch sein. Wenn Sie das Darlehen für andere Zwecke aufgenommen haben und Ihnen die unbeliehene Wohnung nur als Sicherheit dient, wird es mit der Abzugsfähigkeit wohl nichts werden.