Tenhagen bei ntv zur Betriebsrente

  • In dem eigentlich sehr informativen Bericht hat sich nach meiner Meinung ein Fehler eingeschlichen. Es heißt, letztlich kann der AN nur den Versicherer annehmen den ihm sein AG anbietet.Nach meiner Meinung kann ich doch den Versicherer wählen. Vielleicht interpretiere ich den Artikel auch falsch?

  • Nein nach Par 1a BetrAVG wählt der AG den Durchführungsweg und auch den Anbieter.
    Nach Urteil des BAG 3 AZR 502/04 muss er Wünsche für spezielle Anbieter des AN nicht berücksichtigen.


    Wäre ja auch ein riesen Verwaltungsaufwand wenn man bei mehreren hundert AN jeden einzelnen Wunsch berücksichtigen müsste.
    Auch unter Kostengesichtspunkten nicht sehr sinnvoll, denn die Versicherer bieten meines Wissens nach günstige Tarife nur bei Rahmenverträgen an, wenn ein AG also alle BAVs über sie abschliesst.

  • Herr Tenhagen hat es mir bestätigt: Der Arbeitnehmer kann zwar einen Vorschlag machen. Da der Vertrag jedoch auf den Arbeitgeber läuft, kann dieser auch den Versicherer auswählen bzw. den Vorschlag ablehnen. Besonders in großen Firmen, wo es eine Zusammenarbeit mit einem bestimmten Versicherer gibt, haben Arbeitnehmer oft nur die Wahl zwischen ja oder nein (ein paar kleinere Bedingungen kann man meist anpassen).


    Danke @RaphaelP für die Erläuterung!

  • Danke für die Antwort, dann wird es wohl so sein und bei den mir bekannten Fällen handelt es sich um grosszügige Unternehmen. Ich weiss aus dem Apothekenbereich das dort zum Teil zwei betriebliche Altersversorgungen pro Mitarbeiter möglich sind. Ein Vertrag den der Mitarbeiter vom vorherigen Arbeitgeber mitgebracht und vorher den Versicherer selbst gewählt hat und einen der zur "Optimierung" nach einer betrieblichen Schulung dazu verkauft wurde. Früher war es in der Tat so dass der AG den Versicherer auswählte. Später wurde dies zumindest für eine längere Zeit dem AN überlassen.Die Begründung war glaube ich d. der AG durch de einseitige Auswahl, finanzielle Vorteile hatte.