Ich (Deutsche, nicht eheliches Kind) bin derzeit auf der Suche nach meinem Vater, der Italiener ist und evtl noch in Italien lebt. Wenn ich ihn finde und er pflegebedürftig ist, kann dann der italienische Staat Unterhaltspflicht geltend machen? Danke
Elternunterhalt Italien
- Viktoria
- Erledigt
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Ich (Deutsche, nicht eheliches Kind) bin derzeit auf der Suche nach meinem Vater, der Italiener ist und evtl noch in Italien lebt. Wenn ich ihn finde und er pflegebedürftig ist, kann dann der italienische Staat Unterhaltspflicht geltend machen? Danke
Sie irren sich gewaltig: Es ist deutsches Recht anwendbar und nicht itlalienisches. Wenn jemand gegen Sie Unterhaltsansprüche hat, kann er (sie) das jederzeit (fast) weltweit geltend machen. Dafür müssen Sie ihn
nicht einmal finden. Näheres können Sie beim Bundesamt für Justiz unterhttps://www.bundesjustizamt.de…onen/Uebersicht_node.html
nachlesen
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Bitte sehr, kein Problem! Freut mich Ihnen helfen zu können.