Elternunterhalt Italien

  • Ich (Deutsche, nicht eheliches Kind) bin derzeit auf der Suche nach meinem Vater, der Italiener ist und evtl noch in Italien lebt. Wenn ich ihn finde und er pflegebedürftig ist, kann dann der italienische Staat Unterhaltspflicht geltend machen? Danke

  • Ich (Deutsche, nicht eheliches Kind) bin derzeit auf der Suche nach meinem Vater, der Italiener ist und evtl noch in Italien lebt. Wenn ich ihn finde und er pflegebedürftig ist, kann dann der italienische Staat Unterhaltspflicht geltend machen? Danke


    Sie irren sich gewaltig: Es ist deutsches Recht anwendbar und nicht itlalienisches. Wenn jemand gegen Sie Unterhaltsansprüche hat, kann er (sie) das jederzeit (fast) weltweit geltend machen. Dafür müssen Sie ihn
    nicht einmal finden. Näheres können Sie beim Bundesamt für Justiz unter


    https://www.bundesjustizamt.de…onen/Uebersicht_node.html


    nachlesen