Unterhaltsberechnung

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Beim zuständigen Jugendamt werde ich nur vertröstet, mit schwammigen Aussagen bedient oder bekomme als Antwort des (häufig wechselnden) Sachbearbeiters zu hören "Nach meinem Ermessen/Empfinden müssen sie..."


    Also, mein persönlicher Fall:


    Ich habe eine dreizehnjährige Tochter aus einer unehelichen Beziehung. Für diese bin ich natürlich unterhaltspflichtig, der ich seit dem 1. Tag auch ohne Ausnahme nachkomme.
    Habe dann geheiratet, drei weitere Kinder bekommen (aktuell 4,7, und 10 Jahre alt), wir haben 2009 ein Haus gekauft und leben ein glückliches und zufriedenes Leben.
    Nettoverdienst meinerseits liegt bei 3.800 €, meine Frau verdient in Teilzeit noch ca. 400 € im Monat.
    Jetzt ist es so, dass die Mutter meines ersten Kindes in regelmäßigen Abständen beim Jugendamt meine finanziellen Verhältnisse prüfen lässt und diese mich dann mit Papierkram überhäufen und der Unterhalt für die erste Tochter mal um zwei, dann um fünf, dann um acht Euro steigt usw.... Immer mit der o.g. Begründung ("Nach meinem Ermessen/Empfinden müssen sie...").
    Mittlerweile ist meine Ehefrau relativ unentspannt und prangert diesen Zustand an, da wir für unsere Kinder entsprechend jeden Monat weniger im Portemonnaie haben und auf der anderen Seite der Unterhalt für die uneheliche Tochter regelmäßig (und scheinbar nach Ermessen/Empfinden)erhöht wird.
    Vergleiche mit Arbeitskollegen haben gezeigt, dass diese tatsächlich weniger (bis zu 35 € im Monat) für ein uneheliches Kind im gleichen Alter zahlen.


    Wie und wo kann ich jetzt eine definitive und zuverlässige Berechnung machen lassen, aus der zweifelsfrei hervorgeht wie viel ich an Unterhalt tatsächlich bezahlen muss ?


    Für Hilfe bedanke ich mich voraus !


    Nur noch zur Erklärung....es geht mir nicht darum mich vor meiner finanziellen Verpflichtung zu drücken. Dieser Verantwortung bin ich mir voll bewusst und pflege einen guten Kontakt zu meiner dreizehnjährigen Tochter. Es scheint nur so zu sein, dass meine anderen drei Kinder scheinbar für das Jugendamt "auf der Strecke" bleiben dürfen....und das kann doch nicht richtig sein.


    Viele Grüße
    Daniel

  • Das sollte ein Anwalt überprüfen, der sich im Familienrecht und der ganzen dazu ergangenen Rechtsprechung gut auskennt.
    Hier spielen sehr viele Dinge eine Rolle. Das kann in diesem Forum nicht sachgerecht bearbeitet werden.