Ablösung Kredit / Verwaltungsaufwandsgebuehr

  • Hallo,


    Ich mochte einen Kredit ablösen. Nun berechnet die NET Bank einen Verwaltungsaufwand in Höhe von 275,37 EUR.
    Ist dies nicht eine versteckte Formulierung für. Die unzulässige Bearbeitungsgebühr?
    Hat jemand eine zuverlässige Antwort darauf?


    LG, brigitteL

  • Hallo brigitteL,


    zuerst müsste mal geklärt werden wofür die Bank diesen Verwaltungsaufwand erhebt.


    Wenn z.B. im Zusammenhang mit deiner Darlehensablösung ein Notar beautragt werden musste und die Bank diese Kosten zunächst für dich ausgelegt hat, dann ist es durchaus zulässig, diese Kosten an dich weiterzugeben.


    Auch eine Gebühr für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist - soweit ich weiß innerhalb rechtlicher Grenzen - zulässig.


    Ferner beziehen sich die aktuellen BGH-Urteile zu den Bearbeitungsgebühren - nach meinem Wissen - hauptsächlich auf die Gebühren, die bei der Darlehensgewährung angefallen sind.