Hallo liebe Community,
mein Anliegen:
Ich habe einen neuen Partner der seit 2012 in der Privatinsolvenz ist, diese wurde also vor meiner Zeit eröffnet.
Nun bekommen wir ein gemeinsames Kind (einen Sohn aus erster Ehe habe ich schon), dadurch erhöht sich ja seine Pfändungsfreigrenze...das ist auch alles ok so.
Jetzt wollen wir uns vor der Geburt unseres Kind "zusammenschreiben lassen", also heiraten - Werde ich in die Insolvenz in irgendeiner Weise mit rein gezogen oder rechnet man mein Einkommen nun zu seinem??? Kurz gesagt, ändert sich an seiner Insolvenzsituation nach einer Hochzeit etwas für uns?
Danke für eure Hilfe :-), liebe Grüße