Partner in Privatinsolvenz, was ändert sich nach Hochzeit?

  • Hallo liebe Community,


    mein Anliegen:
    Ich habe einen neuen Partner der seit 2012 in der Privatinsolvenz ist, diese wurde also vor meiner Zeit eröffnet.
    Nun bekommen wir ein gemeinsames Kind (einen Sohn aus erster Ehe habe ich schon), dadurch erhöht sich ja seine Pfändungsfreigrenze...das ist auch alles ok so.


    Jetzt wollen wir uns vor der Geburt unseres Kind "zusammenschreiben lassen", also heiraten - Werde ich in die Insolvenz in irgendeiner Weise mit rein gezogen oder rechnet man mein Einkommen nun zu seinem??? Kurz gesagt, ändert sich an seiner Insolvenzsituation nach einer Hochzeit etwas für uns?


    Danke für eure Hilfe :-), liebe Grüße

  • Zunächst einmal musst Du nicht für die alten Schulden Deines Partners haften. Eine Mithaftung "durch Ehe" kennt das deutsche Recht nicht.
    Durch die Heirat kommst Du bei der Pfändungstabelle bei Deinem Mann dazu, wenn Du geringes Einkommen hast, d.h. er hat dann eine unterhaltspflichtige Person mehr, nach Geburt des Kindes eine weitere.
    D.h. durch die Heirat könnte er einen höheren Pfändungsfreibetrag haben, wenn Du niedriges Einkommen hast (z.B. durch Elternzeit/Mutterschutz oder eben weil Du allgemein nicht viel verdienst).
    Ich habe aber glaube ich mal irgendwo gelesen, dass ein Gläubiger bei Gericht die Herausnahme des neuen Ehegatten aus dem Pfändungsfreibetrag beantragen kann, aber ganz sicher bin ich mir da nicht.

  • Vielen Dank für deine schnelle Antwort Raphael!


    Das ich nicht dafür haften muss habe ich mir schon irgendwie gedacht oder sagen wir mal gehofft, wollte nur nochmal sicher gehen und ne zweite Meinung hören/lesen.


    Das mit der weiteren Person bzw. der nochmals erhöhten Pfändungsfreigrenze kommt für uns eh nicht infrage, da er nicht mehr als 1400 Euro netto verdient. (wäre also egal ob er die bekommt oder nicht)