Finanz-Fiasko der Woche: gebührenpflichtige Umsatzsteuerregistrierung

  • Hallo liebe Mitglieder,


    heute morgen kommt eine Kollegin mit dem angehängten Schreiben ins Büro. Ein Bekannter von ihr, der ein Unternehmen betreibt, fand es in seinem Briefkasten vor.


    Gegenstand: Er solle sein Unternehmen über das beigefügte Formular im Register anmelden. Auf den ersten Blick schaut das sehr offiziell aus - Logo, Adresse, Design. Auf den zweiten Blick in die AGB wird klar: Das Schreiben ist nicht von offizieller Stelle, sondern von einem Anbieter, der ein "zentrales Gewerberegister" betreibt. Googelt man es, stößt man im Internet auf zahlreiche Foreneinträge und Threads dazu. Der Eintrag kostet übrigens knapp 400 Euro.


    Haben Sie schon einmal so etwas erlebt - ein Schreiben bekommen, das offiziell aussah, aber von einem Privatanbieter stammte? Wie finden Sie das?

  • Das haben schon zich meiner Mandanten bekommen. Das gibt es in allen Varianten: Umsatzsteuerregistrierung (was für ein Quatsch), Gewerbeauskunft, Europäisches Handelsregister (gibts gar nicht) etc etc.


    Es ist immer dasselbe, aber irgendwie lesen es viele nicht richtig. Unten steht immer eine Firma aus Bulgarien, Polen oder sonst wo und dass man einen Vertrag über mehrere Jahre mit XY Euro pro Jahr abschliesst.


    Ich hatte einen Mandanten der hat es unterschrieben und dann dagegen geklagt... und verloren...
    Begründung: Der Anbieter hat seine vertraglichen Pflichten erfüllt. Er hat die eingetragenen Daten auf seiner Seite publiziert. Das auf die Seite keine Sau geht ist egal, schliesslich stand es im Angebot, dass es nur auf dieser Seite publiziert wird. Und dass die Gebühr ein bischen hoch war hat das Gericht auch nicht gestört, schliesslich stand auch diese offen auf dem Schreiben nach dem Motto: "Selbst Schuld wers nicht richtig liest und XY Euro für einen wertlosen Eintrag bezahlt".
    Ich kenne aber wirklich nur diesen einen Fall ders echt unterschrieben hat. Alle anderen haben es erst mir zukommen lassen und ich habe dann darüber aufgeklärt.

  • Hier sind die Juristen leider völlig bescheuert. Diese Urteile zugunsten solcher Abzockfirmen sind eine Schande für den Rechtsstaat.


    Natürlich ist es so, dass diese Anbieter alles auf ihren Schreiben angeben. Dass es sich um ein Angebot handelt, dass nur auf dieser Seite publiziert wird und dass man einen meist zweijährigen Vertrag abschließt usw.


    Trotzdem sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass die Verwechselungsgefahr mit einem amtlichen Schreiben extrem hoch ist. Und hier - so meine ich - müsste die Justiz ansetzen. Wenn ein Gewerbetreibender sich derart abhebt von der "normalen Werbung" und sich so verhält, wie sich Behörden verhalten, dann ist für meine Begriffe der Tatbestand der Täuschung erfüllt, auch wenn diese Täuschung durch den geschriebenen Text nicht bestätigt wird.


    Der durchschnittliche Adressat ist eben gerade KEIN JURIST. Er liest solche "amtlichen Schreiben" nur oberflächlich - wenn überhaupt. Und aus Sorge, etwas verkehrt zu machen, wird in vielen Fällen gezahlt.


    Die Fa. "Gewerbezentralregister" aus NRW ist hier ein extremes und unrühmliches Beispiel. Die haben auch einige Gerichtsverfahren in den unteren Instanzen gewonnen. Allerdings haben dann die zuständigen Obergerichte die Urteile doch wieder aufgehoben. Dass wahrscheinlich einige tausend "ahnungslose Gewerbetreibende" gezahlt haben, steht auf einem anderen Blatt... Da kommen schnell Millionenumsätze zusammen, denen an Aufwand eine billig gemachte Website und einige hunderttausend Euro an Porto gegenüber stehen.


    Einmal mehr wird deutlich, wie wichtig es ist, einen professionellen Berater (Rechtsanwalt und/oder Steuerberater) an seiner Seite zu haben. Und diesen auch zu befragen! Wer in rechtlichen oder steuerlichen Fragen an Rat spart, spart eindeutig an der falschen Stelle!

  • Ich habe auch jemanden vertreten, der auf die GWE hereingefallen ist.
    Deshalb habe ich mich auch mit diesen Fällen etwas näher beschäftigt.


    So weit es mir bekannt ist, wurden die für die Firma positiven Amtsgerichtsurteile in den Berufungsinstanzen wieder aufgehoben. Jetzt habe ich schon mindestens zwei Jahre nichts mehr in dieser Sache gehört. Die GWE scheint ihre Machenschaften eingestellt zu haben.