Liebe Mitglieder,
wir möchten unseren Darlehensvertrag, der die gleiche Widerrufsbelehrung enthält wie die vom Kammergericht am 22.12.2014 für ungültig erklärte Widerrufsbelehrung der DKB widerrufen. Hierfür wollen wir den Musterbrief der Stiftung Warentest verwenden.
Wir wüssten nun gern, ob man mit dieser Widerrufserklärung auf der sicheren Seite ist oder ob sich die Bank noch ein Hintertürchen offenhalten kann, weil vielleicht etwas nicht gefordert wurde, was man hätte fordern können.
Vielen Dank
Friesin