Widerruf des Darlehensvertrages mithilfe des Musterbriefes der Stiftung Warentest - Erfahrungen

  • Liebe Mitglieder,


    wir möchten unseren Darlehensvertrag, der die gleiche Widerrufsbelehrung enthält wie die vom Kammergericht am 22.12.2014 für ungültig erklärte Widerrufsbelehrung der DKB widerrufen. Hierfür wollen wir den Musterbrief der Stiftung Warentest verwenden.


    Wir wüssten nun gern, ob man mit dieser Widerrufserklärung auf der sicheren Seite ist oder ob sich die Bank noch ein Hintertürchen offenhalten kann, weil vielleicht etwas nicht gefordert wurde, was man hätte fordern können.


    Vielen Dank


    Friesin

  • Hallo Friesin,
    wir haben unseren Darlehensvertrag auch mit Hilfe dieses Musterschreibens der Stfitung Warentest widerrufen, allerdings bei einer anderen Bank. Das Musterschreiben reicht völlig aus, aber die Bank wird höchstwahrscheinlich erstmal garnicht reagieren oder wie bei uns abschmettern von wegen Verjährung. Wir haben bis jetzt die Erfahrung gemacht, das ein Anwalt von Nöten ist. Nur auf das Musterschreiben hin, wird die Bank sich nicht darauf einlassen. Grüße Silberling66

  • Hallo Silberling,


    vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin etwas verunsichert, weil in der Darlehensmusterkündigung beispielsweise nicht steht, dass aus den Paragraphen 1144, 1192 Abs. 1 BGB folgt, dass der Eigentümer schon vor vollständiger Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung der Urkunden verlangen kann, die zur Löschung der Grundschuld erforderlich sind.


    Ich möchte vermeiden, dass die Bank nachher argumentiert, wir hätten dies oder jenes in unserer Widerrufserklärung ja nicht verlangt und in Folge auch keinen Anspruch darauf.


    Viele Grüße


    Friesin

  • Hier wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es eigentlich gar nicht ohne Fachberatung geht, weil das so ein Minenfeld ist. Ich würde an deiner Stelle sofort zum Anwalt meines Vertrauens bzw. einem der mit sowas schon Erfahrung gesammelt hat.


    Im Finanztip Aretikel steht, dass vieles davon außergerichtlich endet, aber immerhin. Diese Verträge sind absichtlich so verschachtelt geschrieben, die wollen, dass du das nicht verstehst. Ich nehme an, die Bank wird nein sagenm und dann musst do sowieso zum Anwalt.