VL-Vertrag

  • Wird bei einem VL-Vertrag die Abgeltungssteuer jährlich fällig oder erst nach Vertragsende, also nach 7 Jahren ? :?:?(


    :) Grüße
    Gutsch

  • Das kommt auf den konkreten VL-Vertrag an. Die Abgeltungssteuer wird stets auf den steuerpflichtigen Teil der im jeweiligen Jahr zufließenden Erträge erhoben. Das ist bei VL-Anlagen genauso wie bei allen anderen Kapitalanlagen. Sieht Dein VL-Vertrag eine jährliche Ertragszahlung vor, so wird diese auch jährlich - sofern der FStA überschritten ist - mit Abgeltungssteuern belegt. Schüttet Dein VL-Vertrag die Erträge kumuliert am Ende der Vertragslaufzeit aus, so wird diese Ausschüttung im Jahr des Zuflusses mit Abgeltungssteuer belegt.

  • Danke für deine schnelle Antwort. Ich muss aber noch einmal nachfragen. Ein VL-Vertrag schüttet doch grundsätzlich erst nach 7 Jahren einen "Ertrag" aus, bzw. der Vertragsnehmer kann auf gut geschriebene Zinsen erst dann zugreifen. Sofern der Freistellungsauftrag überschritten wird, müsste dann doch in jedem Fall erst nach Vertragsende die Abgeltungssteuer gezahlt werden. Andererseits habe ich seit 15 Jahren einen Bausparvertrag bei der Debeka, dort würde jährlich die Abgeltungssteuer fällig, wenn ich die anfallenden Zinsen nicht freistellen würde. Hier kann ich doch auch erst bei Vertragsende auf die Zinsen zugreifen. ?(


    Tschau
    Gutsch
    :thumbup:

  • Ich habe gerade noch ein 3. Mal deine Antwort gelesen. Ich glaube, ich habe jetzt verstanden, was Du meinst. Wenn Zinserträge jährlich auf einem Vertrags-Kontoauszug gut geschrieben werden, dann wird Abgeltungssteuer fällig, wenn die Zinsen allerdings erst in ihrer Gesamtheit am Vertragsende auftauchen, so wird erst dann die Abgeltungssteuer fällig. Nur, was meinst Du dazu: Ich habe bei der Cosmos Direkt eine Flexible Vorsorge. Dort zahle ich jeden Monat 80 Euro ein und erhalte monatlich Zinsen gut geschrieben. Tatsächlich fällig würde die Abgeltungssteuer allerdings erst, wenn ich Geld entnehmen würde, was bei dieser Vertragskonstruktion sogar möglich ist. Total flexibel eben. ?(


    Tschau
    Gutsch
    :saint:

  • Man erhält auch bei jeder Lebensversicherung die Zinsen auf den Vertrag gutgeschrieben. Aber eben nicht so, dass man ständig drüber verfügen kann wie etwa bei Tagesgeld oder einem Bausparvertrag.


    Bei diesem flexiblen Produkt handelt es sich um eine aufgeschobene Rentenversicherung bei der die verschiedenen Einzahlungen und deren Erträge als separate Vertragsbestandteile geführt werden. Willst Du hier eine Auszahlung geht das nur zum Monatsende und ist somit eine (Teil-)Kündigung. Deshalb die Versteuerung auch erst im Moment der Entnahme/Verfügung.
    Und das ist eben der wesentliche Unterschied z.B. zum Tagesgeld, dass es eine (Teil-)Kündigung ist und erst im Anschluss in Deine Vermögenssphäre gelangt... Daher auch erst die Versteuerung im Rahmen der Kündigung, weil erst dann steuerlich auch der Zufluss vorliegt.