Elstam und meine Rechte bezüglich informationeller Selbstbestimmung

  • Hallo,


    endlich habe ich ein Forum gefunden in dem ich mich mal negativ über die Elstam äußern kann.
    Es geht darum, dass nach der Geburt meines Kindes auf automatischem Wege mein nun Ex-Arbeitgeber
    davon informiert wurde, dass ich nun Vater eines Kindes bin.
    Das Problem ist, dass ich das nicht wollte und ich stets davon ausgegangen bin, dass ich meine Datenweitergabe kontrollieren kann. Nachdem ich nun von meinem (verhassten) Ex-Chef Glückwünsche erhalten habe, bin ich natürlich sehr frustriert gewesen.
    Kann man nicht mehr über seine persönlichen und privaten Daten herrschen?
    Nachdem ich mich bei vielen Stellen beschwert habe, und das Finanzamt mich nicht ernst nimmt, würde ich gerne einen Anwalt beauftragen dass man solche Dinge nicht mehr automatisch übermitteln darf.
    Wie ich aber gemerkt habe, interessiert in Deutschland niemand mehr die Rechte des einzelnen. Ich finde auch dass der Arbeitgeber über Familienstand und Kinder und Religionszugehörigkeit nicht wissen sollte. Alles wurde doch bestimmt von den Kapitalisten so eingefädelt, dass der Arbeitgeber möglichst viel Kontrolle über seine Arbeitskraft hat.
    Kann mir da niemand helfen wegen Rechtsmittel usw.?
    Ich bin jedenfalls so tief enttäuscht von der Deutschen Geldwirtschaft dass ich mir überlegen muss dem Land den Rücken zu kehren. Kein Datenschutz.... da lacht der ehemalige Osten...

  • Halten Sie mal den Ball flach!


    Die wenigsten Arbeitnehmer wollen einen möglichst hohen Steuerabzug. Im Gegenteil den meisten ist es wichtig, ein so hohes Nettogehalt wie möglich zu erhalten. Dazu braucht der Arbeitgeber notwendigerweise Informationen über Kirchenzugehörigkeit, Familienstand und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.


    Wenn Sie lieber mehr Steuern bezahlen, können Sie angeben, dass Ihr Arbeitgeber nicht Ihr Hauptarbeitgeber ist.
    Dann bekommt er keine Informationen und besteuert Sie ohne jegliche Berücksichtigung von Freibeträgen in Steuerklasse VI. Dann haben Sie die höchsten Abzüge, die möglich sind - und haben Ihre Daten perfekt geschützt!


    Viel Erfolg!

  • Hallo!
    mich würde es sehr interessieren, welche Daten noch mein Arbeitgeber sonst noch über Elstam einsehen kann? Ich habe einen Job und möchte nicht , dass mein neuer Arbeitgeber mein früheres Gehalt rausfindet bzw. meine frühere Gehaltsabrechnungen einsehen kann.


    Was kann ich dafür tun? Im Internet habe ich zum Thema ganz wenig gefunden.


    Gruß

  • Ich kann Dich beruhigen. Es werden nur die für die Besteuerung absolut notwendigen Angaben gespeichert. Angaben über die Bezüge sind nicht abrufbar. Das wäre ja auch hart: So könnte niemand mehr bei einem neuen Arbeitgeber über sein Gehalt pokern.


    Hier ein Auszug vom Offiziellen Elster FAQ:


    "Bei der Finanzverwaltung werden nur die steuerrechtlichen Informationen gespeichert, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren sowie die melderechtlichen Daten, die wie bisher von den Gemeinden an die Finanzverwaltung übermittelt werden (Steuerklasse, Anzahl der Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmale). Die steuerlichen Informationen werden auch als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Es werden keine zusätzlichen persönlichen Daten erhoben. Welche
    aktuellen ELStAM zur Übermittlung gespeichert sind und welcher Arbeitgeber diese in den letzten zwei Jahren abgerufen hat, können Sie jederzeit über das ElsterOnline-Portal abrufen. Dazu ist eine Registrierung unter Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal notwendig. (Sollten Sie sich bereits mit Steuernummer registriert haben, so ist dies für den Abruf der ELStAM nicht ausreichend.) Darüber hinaus ist Ihr zuständiges Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu Ihren gespeicherten ELStAM."


    Ich hoffe das genügt zu Deiner Beruhigung :)


    Und nein, gegen die ELStAM kann man sich nicht wehren, die gibt es einfach. Man könnte natürlich dem Arbeitgeber theoretisch seine Steuer ID nicht mitteilen, aber wer möchte schon mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden?