Risikolebensversicherung

  • Liebe Finanztip-Community, lieber @Saidi


    ich habe eine Frage zu dem Beitrag der Risikolebensversicherung


    http://www.finanztip.de/risikolebensversicherung/


    Und zwar sind meine Frau und ich verheiratet und würden gerne aufgrund eines Hauskredits eine Risiko-LV abschließen.
    Im Beitrag wird geschrieben, dass es Sinn macht, eine Versicherung auf verbundene Leben oder aufgrund erhöhter Flexibilität zwei separate Versicherungen abzuschließen.


    Für den Abschluss zwei separater Versicherungen ist mir das Vorgehen noch unklar. Wir liebäugeln mit dem Anbieter "EUROPA" jedoch wurde uns dort telefonisch gesagt dass ein Abschluss von Überkreuzversicherungen bei Ehepartnern gar keinen Sinn macht. Dieses hätte steuerliche Nachteile für den Fall dass ein Partner stirbt, da der andere Partner die Versicherung dann weiterführen müsste. Aufgrund dieser Aussagen, die u.a. nicht zu dem Artikel ganz passen, sind wir sehr verwundert und irritiert.


    Angenommen man ist verheiratet und entscheidet sich für 2 Versicherungen (als nicht "verbundene Leben"), wie sollte man dann die Ausgestaltung hinsichtlich Versicherungsnehmer und Versicherten vornehmen?


    Über Feedback wären wir sehr dankbar.
    Christian_1983

  • Ohne das gebau belegen zu können: Unser Versicherungsmensch (dem ich generell vertraue), hat uns auch eine Überkreuzversierung (VN: ich, versicherte Person: meine Frau und andersrum) empfohlen. Wenn ich mich erinnere auch um eine mögliche Erbschaftssteuer zu vermeiden.


    Ansonsten macht es übrigens bei einem Hauskredit (den ihr ja tilgt) sinn, eine Versicherung mit fallender Deckungssumme zu nehmen (Versicherungssumme fällt parallel mit Restschuld).


    Beste Grüße,
    Elias

  • Der Versicherungsmakler schein sich die richtigen Gedanken gemacht zu haben:


    In der Praxis sind Versicherungsnehmer und versicherte Person oftmals identisch und derjenige, der versorgt werden soll, ist "nur" Bezugsberechtigter. Genau diese Konstellation löst aber oft Erbschaftsteuerpflicht aus. Beispiel: Mann schliesst Versicherung auf sein Leben ab und Frau ist Bezugsberechtigter. Mann stirbt, Frau kriegt Geld und damit Geld vom Mann. Folge Erbschaftsteuer (Da hat man unter Ehegatten wohlgemerkt einen Freibetrag von 500.000 €, den muss mal erst mal knacken), denn man bekommt eine Zahlung von einer Versicherung obwohl man selbst nie Beiträge bezahlt hat.


    Umgehen kann man dieses Risiko, in dem der Bezugsberechtigte auch Versicherungsnehmer ist.
    Beispiel: Mann schliesst RisikoLV auf das Leben seiner Frau ab. Da er selbst Versicherungnehmer ist und die Beiträge zahlt kriegt er wenn die Frau stirbt die Versicherungssumme seines eigenen Vertrags ausbezahlt was nicht Erbschaftsteuerpflichtig ist. Denn schliesslich hat er ja auch selbst den Beitrag bezahlt.


    Das funktioniert als gegenseite Absicherung aber natürlich nur, wenn beide jeweils einen eigenen Vertrag haben für den sie selbst den Beitrag zahlen, die versicherte Person aber der jeweils andere Ehegatte ist.

  • Spielt es im Zusammenhang mit der Selbstzahlung eine Rolle, ob die Beiträge von einem Gemeinschaftskonto oder von einem individuellen Konto gezahlt werden?


    Ich habe mal bei einem Versicherer online ein wenig mit den Einstellungen zu Köpergröße und Gewicht gespielt und dabei festgestellt, dass der Beitrag bei Erreichen einer gewissen BMI-Schwelle in die Höhe schießt. Finden beim Abschluss eines Vertrages bei Versicherern mit diesem Tarifmodell immer entsprechende Gesundheitsprüfungen vorab statt? Wie sonst sollte der Versicherer nachhalten, dass die Kundenangabe bei Vertragsabschluss richtig war bzw. wie sollte der Kunde/Bezugsberechtigte dies beweisen, wenn die Leistung verweigert wird?