Schuldenfrei werden

  • hallo an alle,
    ich hab mich heut morgen hier registriert, weil ich unbedingt einen rat
    brauche, über das thema schwerbehinderung aber nichts im internet finde.
    ja seit 2011 bin ich gehbehindert und seit april 2015 bekam ich nun bei 2. antragsstellung 50% schwerbehinderung zuerkannt. nun habe ich ja, da
    ich immer noch vollzeit arbeite steuervergünstigung, aber wie ist das bei privatinsolvenz??
    wird diese vergünstigung auch gepfändet?? meine insolvenz dauert noch rund 2 jahre. dann hätten die gläubiger mehr als
    ich denen je geschuldet hab. leider bekam ich erst im okt. termin bei meinem insolvenzverwalter und wenn ich am telefon solche fragen stelle,
    werde ich von den dummen bürotussen nur abgekanzelt, als würd ich nerven und sowieso keine fragen zu stellen hab.
    wäre nett von jemand hier einen guten tip zu bekommen....lieben dank.

  • Gepfändet wird nicht Ihre Steuervergünstigung sondern Ihr Netto. Wenn sich Ihr Netto erhöht haben sollte, bleibt die Pfändungsfreigrenze deswegen allerdings gleich. D.h. von Ihrer Gehaltserhöhung "netto" bekommen Ihre Gläubiger mehr an Schuldentilgung. Darüber sollten auch Sie sich freuen, weil Sie damit dazu beitragen, den Schaden, den Sie bei Ihren Gläubigern durch Ihre Insolvenz verursacht haben, zu verkleinern!


    Dass Ihre Gläubiger "mehr hätten, als Sie denen je geschuldet haben", ist ein Irrglaube. Der Insolvenzverwalter achtet darauf, dass der Gläubiger maximal das erhält, was Sie geschuldet haben. Dazu kommen freilich noch Verzugszinsen und Verfahrenskosten. Aber diese Nebenkosten sind nur die Folge der von Ihnen verschuldeten Insolvenz.

  • ihre kommu hat leider nichts mit meinen eigentlichen fragen zu tun.
    mir ging es darum, ob mir durch die 50% behinderung eine höhere grundsicherung bleibt und das NATÜRLICH VOM NETTO!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    ausserdem hat nicht jeder insolventer zwangsläufig irgendeinen schaden angerichtet, sondern ist vielleicht wie ich durch dubiose machenschaften von einer bank und einen verstorbenen mann dahin getrieben worden. glauben sie ernsthaft, dass bei meinen lächerlichen 21000€ eine bank nicht so arbeitet, dass die ihr geld schon lange wieder mit einem anderen loch gestopft haben.
    ausserdem scheinen sie mir nur von ihren likes zu profitieren......das ist nicht ok...


    EIN SATZ HÄTTE GENÜGT: NEIN DURCH IHRE BEHINDERUNG BEKOMMEN SIE KEINE HÖHERE GRUNDSICHERUNG.

  • Mal ganz davon abgesehen, dass mir nicht klar ist, wie jemand von likes profitieren kann hat @muc Ihre Frage korrekt beantwortet.
    Bei einem Grad von 50 bekommen Sie durch den Pauschbetrag eine Steuervergünstigung. Dadurch haben Sie mehr netto entweder durch Eintragung in die ELStAM oder am Jahresende durch die Steuererklärung.
    Wenn Sie den Pauschbetrag in die ELStAM eintragen lassen haben Sie monatlich mehr netto, was zum Teil jedoch wieder durch Pfändung aufgefressen wird, da der pfändungsfreie Betrag meines Wissen durch den Grad 50 nicht automatisch erhöht wird. Wenn Sie jedoch nachweislich höhere Arztkosten oder aufwändige Ernährungskosten haben, können Sie einen Antrag bei Gericht auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags stellen.


    Eventuell funktioniert auch folgender Trick: Lassen Sie sich den Pauschbetrag nicht in die ELStAM eintragen und machen sie ihn erst mit der Steuererklärung geltend. So haben Sie zwar nicht monatlich mehr netto aber am Jahresende eine höhere Steuererstattung von der der Insovelnzverwalter eventuell nichts erfährt.
    Bringt natürlich nichts, wenn er Ihre Steuerbescheide sehen will und rechtlich einwandfrei ist es natürlich auch nicht...

  • Bei Frau @durchbeissen schimmert eine etwas merkwürdige Grundeinstellung durch.


    Offensichtlich hält sie 21.000 € Bankschulden für nicht so schlimm. Dabei dürfte dieser Betrag schon in der Nähe des Mittelwertes einer Privatinsolvenz liegen. Das macht bei 115.000 Fällen im Jahr einen Betrag von mehr als 2,4 Mrd. €.
    Diesen Schaden trägt nicht irgendwer, denn die Banken, Telefongesellschaften, Energieversorger usw. müssen das Konkursausfallrisiko solcher Leute wie Frau @durchbeissen in ihre Preisgestaltung einkalkulieren.null
    Und natürlich waren es "dubiose Machenschaften" der Bank und ihres verstorbenen Mannes, die sie in diese Lage gebracht haben. Das ist der Regelfall. Der Insolvenzschuldner ist in den wenigsten Fällen bereit, seine eigene Schuld anzuerkennen. Damit ist er auch ein großer Teil des Problems. Manch einer zieht die richtige Leere daraus.
    Viele andere nicht.


    Und wenn dann noch auf eine Antwort zurückgegiftet wird, dann ist es aus meiner Sicht schade, dass ich mir überhaupt die Zeit genommen habe, zu antworten. Erfreulicherweise sind solche Reaktionen in diesem Forum - zumindest bisher - die Ausnahme.

  • bei herr oder frau muc schimmert ebenfalls merkwürdiges durch.
    ich wollte hilfe, statt dessen versucht h/f muc mich nur noch kleiner machen zu wollen.
    ich habe nicht gegiftet, sondern meine meinung geäussert.
    h/f muc braucht sich für mich gar keine zeit mehr zu nehmen, denn ob und wie weit ich schuld eingestehen müsste kann h/f muc gar nicht beurteilen.
    mit den "likes profitieren" war eigentlich nur bisschen ironisch gemeint.
    ich wünsche h/f muc nicht annähernd nur die hälfte von dem leid was ich tragen musste und noch tragen muss.
    gemeint sind nicht nur euros.
    ich weiss, was ich trotz meines leids leiste und war von anfang an bereit dafür zu kämpfen.
    es gibt fälle, die zahlen gar nix, weil sie sich gar nicht bemühen dafür zu arbeiten.
    aber mann sollte wirklich nicht alle menschen über einen kamm scheren, das bekommt einem selbst eines tages nicht gut.