Hallo,
2014 gab es einen Aktiensplit bei Google, bei dem die Werte der A-Aktien halbiert und in gleicher Höhe und Anzahl C-Aktien ausgegeben wurden. Für die Ausgabe der der C-Aktien wurden fälschlicherweise Steuern erhoben, wie das Finanzministerium mit Schreiben IV C 1 - S 2252/09/10004 :003 vom 8.7.2015 feststellte (siehe hier). Leider ist das steuerliche Rückerstattungsverfahren nicht eindeutig geklärt. Die Banken verhalten sich offenbar unterschiedlich. Meine, die DAB, verweist auf die Steuererklärung.
Leider habe ich bei finanztip.de zur Gesamtproblematik keine Informationen gefunden.
Was soll man tun? Die Bank "veranlassen" (mit welchem Druckmittel?) die 2014 abgezogenen Steuern 2015 wieder gutzuschreiben (Deltakorrektur) und/oder dies über die Einkommensteuererklärung 2014 oder 2015 zu versuchen?
Es wäre sehr hilfreich, wenn finanztip.de oder kompetente Foristen dazu etwas sagen könnten.
Vielen Dank und Grüße
ika