Kapitalwahlrecht bei Riester Rente

  • Hallo miteinander,


    vorab, laut einem Artikel von Stiftung Warentest, ist eine komplette Auszahlung des angesparten Kapitals möglich, falls die Umwandlung des Sparvermögens in eine monatliche Rente einen bestimmten Betrag (für 2014 war dieser 27,65 Euro) nicht übersteigt.


    Zur Frage, gilt diese förderunschädliche Kapitalentnahme für alle Riester-Sparformen oder gibt es Ausnahmen?


    Meine zweite Frage lautet änlich, gilt die 30%-ige Kapitalentnahme ebenfalls für alle Riester-Sparformen oder gibt es Ausnahmen?


    Leider konnte ich zu beiden Fragen keine 100%-ige Antwort im Netzt finden, vermute aber, dass beide Regelungen auf alle Riester Sparformen zu treffen.


    Wäre schön, wenn dies hier bestätigt oder richtig gestellt werden könnte.


    Schönen Dank auch,
    meck