Verzinsung Mietkaution

  • Hallo, kann mir jemand sagen, welche Verzinsung man vom Vermieter fordern kann? Dieser hat heute die Kaution von 700 Euro nach genau 16 Jahren zurück gezahlt mit dem lapidaren Hinweis, dass er vergessen habe, diese anzulegen. Ich würde diese nun gerne nachfordern, weiss aber nicht, in welcher Höhe. Kann mir jemand helfen? Danke und liebe Grüße, Christine

  • Der Vermieter war nach § 553 Abs. 3 BGB verpflichtet.
    Dieser lautet:


    (3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

    Das bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf Zinsen haben.


    Nun müssten Sie sich die Mühe machen, irgendwo bei einer Bank herauszufinden, wie die Zinsen Sparbücher mit dreimonatiger Kündiungsfrist in den letzen 16 Jahren waren. Dann können Sie die Höhe der Forderung berechnen.
    Wenn wir von durchschnittlich zwei Prozent ausgehen, ergäbe sich ein Betrag von 224,00 €.
    Aber das ist natürlich eine sehr grobe pi x Daumen Rechnung. Diese Sparbuchzinsen sind ja schon seit einigen Jahren sehr niedrig. Und bei 0,5 % Zins geht es bei 700 € um einen Jahresbetrag von 3,50 € an Zinsen.

  • Die DHB Bank zeigt Zinssätze seit Anfang der 2000er irgendwo auf der Homepage. Da gab es Phasen mit über 5%. Ich würde dem Vermieter diese Liste vorlegen. Ist allerdings ein Tagesgeldkonto.