Sperrzeit ALG I | Probezeit & Umzug

  • Halli Hallo :)


    Ich hab mir gedacht, ich stell jetzt einfach mal meine Frage direkt und vielleicht kann mir hier ja wer helfen (würde mich freuen) :)
    Ich bin Ende April, nach 5 jahren beschäftigung in Österreich, wieder zurück nach Deutschland gezogen. Danach habe ich 2 Monate lang Arbeitslosengeld aus Österreich bezogen und Arbeite nun seit Juli 2015 in einer Kommune - die Arbeit ist eine Zumutung, da total unterbesetzt, derzeit das ganze Haus eine Baustelle ist (wir haben keine Deckenverkleidung mehr, überall hängen Kabel herum & den ganzen Tag nur Baustellenlärm von Bohrern etc.), unsere Büros befinden sich im Keller daher ist das Tageslicht nicht ausreichend.
    Seit einiger Zeit führe ich nun eine Fernbeziehung (300 km Entfernung) und wir ziehen es in Erwägung zusammen zu ziehen. Zur Zeit befinde ich mich noch in Probezeit, das Arbeitsverhältnis würde ich auch noch innerhalb der Probezeit beenden.


    Meine Frage besteht jetzt darin, ob ich eine Sperrzeit in Kauf nehmen muss oder ob diese verkürzt werden kann, wegen des genannten Umzuges. (etwaige Internetseiten habe ich schon durchforstet, werde aber nicht schlau daraus)


    Ich freue mich schon auf die Antworten


    Liebe Grüße

  • Hallo Aliena,


    so wie Du die Lage beschreibst, hast Du ja aufgrund Deiner Beschäftigung in Österreich Anspruch auf ALG 1. So weit, so gut.


    Bei den Sperrfristen handelt es sich soweit ich weiß um eine Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur, die von 0-12 Wochen reichen kann. Hier weist die Arbeitsagentur darauf hin, dass ein Umzug zum Ehegatten eine Ausnahme darstellen KANN.


    "Ein wichtiger Grund kann unter Umständen auch vorliegen, wenn Sie zur Begründung oder Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft zu Ihrem Ehegatten ziehen wollen"


    Einen Versuch ist es wert, insbesondere wenn ihr glaubhaft darstellen könnt, dass ihr z.B. vor habt zu heiraten (Anmeldung zu Eheschließung beim Standesamt??). Ist halt die Frage, ob die Beziehung das schon hergibt, und ob man so einen Stunt machen möchte, nur um eine Sperrfrist zu umgehen ;)
    Aber ich würde vermuten, dass Du nicht komplett um eine Sperrzeit herum kommen wirst.


    Es steht mir sicherlich nicht zu, darüber zu urteilen, aber nach nur zwei Monaten im neuen Job die Flinte ins Korn zu werfen finde ich ehrlich gesagt ein wenig seltsam. Vielleicht ist ja in der Tat alles furchtbar und der Job geht wirklich gar nicht, und das ist die einzig richtige Entscheidung. Aber Baustellen gehen vorbei und im Keller kann man auch eine Tageslichtlampe aufstellen. Und eine Kommune als Arbeitgeber ist jetzt auch sicherlich kein phillipinischer Sweat Shop...


    Viele Grüße,
    Elias