Folgendes: mein Onkel ist verstorben und hinterlässt Schulden. Seine Kinder schlagen das Erbe aus. Mein Vater hatte meinem Onkel das Auto geliehen was auch auf meinen Onkel angemeldet war. Schriftlicher Leihvertrag gibts nicht. Nun haben wir Rückanspruch gestellt auf das Auto und das Auto bereits mitgenommen und auf mich angemeldet. Da es wohl folgende Regelung gibt ..das die Geschwister des Verstorbenen auch als Erben gelten und wenn die selber verstorben sind dann deren Kinder.. bin ich natürlich sehr verunsichert was da auf mich zukommt.Meine Mutter lebt schon lange nicht mehr..
1. erwartet mich nun wegen dem eigenmächtigen Unmelden des Autos rechtlich etwas?
2.kann ich das Erbe ausschlagen obwohl ich das Auto zurückgeholt habe oder muss ich das Erbe annehmen und die Schulden zahlen durch Verkauf des Autos da es zu Lebzeiten auf meinen Onkel angemeldet war.