Werbungskosten meines Ehegattes nicht berücksichtigt, da kein Arbeitslohn gibt

  • Ich und meine Frau haben unsere Steuererklärung 2014 zusammen als Ehepaar gemacht. Ich bin Angestellter aber bei ihr ist es anders. Sie hat für das erste Halbjahr als Freiberuflicher gearbeitet, danach hat sie einen Job gesucht und endlich ein Praktikum ab Okt.-Dez. in Berlin gefunden. Da wir in Erlangen wohnte, selbstverständlich hat sie viele Werbungskosten (Pendeln, Doppeletehaushalt, Verpflegungskosten usw.) und hat nur als ‚mini-job‘ was verdient. Nach dem Praktikum in 2015 hatte sie eine Stelle bei selben Firma bekommen.

    Das Problem zwar, wir haben gerade unser Steuerbescheid erhalten und die Werbungskosten meiner Frau wurden gar nicht berücksichtigt, da sie kein Arbeitslohn hatte. Jetzt müssen wir viel ans FA rückzahlen. Es scheint ungerecht aus, weil sie schon als Freiberufliche im Jahr 2014 steuerpflichtig verdient hat. Außerdem habe ich als Hauptverdiene ihre Werbungskosten getragen.

    Können wir etwas dazu machen? Vielleicht ihre Werbungskosten ins Jahr 2015 absetzen? Oder auf Ihre Freiberufliche Einkommen absetzen? Oder als ‚Sonderkosten‘ benennen?

    Vielen Dank im Voraus

  • Wenn dieses Praktikum nur ein Mini Job war, haben Sie leider keine guten Karten.


    Werbungskosten können nur bei den dazugehörigen Einkünften abgesetzt werden. Daher fällt die Möglichkeit zum Ansatz bei der freiberuflichen Tätigkeit weg.


    Bei der Angestelltentätigkeit ginge es nur, wenn steuerpflichtige Einkünfte vorliegen würden, was bei einem Minijob nicht der Fall ist.
    Und den Tatbestand der Sonderausgaben erfüllt es leider nicht, dies wäre dann möglich, wenn Sie in Trennung leben würden und Ihre Frau keine eigenen Einkünfte hätte oder die Unterhaltszahlungen versteuert (Realsplitting).
    Und der Ansatz in 2015 geht auf Grund des Zufluss/Abfluss Prinzips nicht. Werbungskosten können in den allermeisten Fällen nur im Jahr der tatsächlichen Zahlung abgesetzt werden.

  • Hallo zusammen, ich habe eine Frage und zwar: meine Frau (Lehrerin) war seit August 2013 bis August 2015 beurlaubt, darf ich trotzdem in unserer Steuererklärung für das Jahr 2014 ihre Werbungspauschalkosten absetzen? Vielen Dank im Voraus, viele Grüße Jerry

  • Die Werbungskostenpauschale kann nie zu negativen Einkünften führen und auch nicht mit den Einkünften des Ehegatten verrechnet werden.


    Wenn Sie also keine Einkünfte hatte bringt das nichts. Außerdem gibt es in der Anlage N kein Feld für den Pauschbetrag. In dem Fall ist für Ihre Frau einfach keine Anlage N abzugeben. Außer sie hatte wirklich Werbungskosten in der Zeit des Urlaubs (Bewerbungen, Fortbildungen etc.).

  • @RaphaelP


    Hallo,


    wenn meine Frau nicht arbeitet (Einkünfte = 0 EUR und bekommt auch keine Ersatzleistung), dürfen wir mit eigener Anlage N für die Frau, wenigstens die Fortbildungskosten und Bewerbungskosten (was von der Jobsuche entstanden sind) absetzen?


    Wir haben versucht aber es wurde von FA gestrichen, mit der Begründung "Die Ehefrau hat keinerlei Einkünfte, die zu einem Werbungskosten-Abzug berechtigen würden".


    Danke im Voraus für die Antwort.


    P.A: Ich habe irgendwas über die Notwendigkeit von der Erstausbildung gelesen aber sie hat ihr Studium als Zahnärztin in Indien schon abgeschlossen.