Doppelte Haushaltsführung

  • Guten Tag liebe Forumsleser,


    ich habe eine recht konkrete Frage zur Absetzung von Kosten (für das Steuerjahr 2014) entstanden durch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (270 km Entfernung vom Hauptwohnort):
    Ich habe eine zeitlich befristete (ein halbes Jahr) Vertretung eines Lehrstuhls aufgenommen. Dieses Angebot kam zeitlich sehr kurzfristig, so dass es nicht möglich war, meine Übernachtungsmöglichkeiten langfristig zu planen, sondern ich musste von Woche zu Woche entspr. Ferienwohnungen, einige Male eine Hotelunterkunft, buchen.
    Meine Frage: Wie kann ich dies steuerlich am besten absetzen - vom Prinzip her liegt ja eine doppelte Haushaltsführung vor - jedoch mit unterschiedlichen Wohnungen, Übernachtungen - ?
    Ich bin sehr dankbar für hiflreiche Rückmeldungen.
    Herzlichen Dank!

  • Sie können sämtliche nachgewiesenen Übernachtungskosten ansetzen. Ich hoffe Sie haben alle Rechnungen, Quittungen etc. der Hotels und Ferienwohnungen aufgehoben. Machen Sie eine Aufstellung in Excel mit den Spalten: Datum, Ort, Entfernung in Kilometer und Kosten.


    Je einfacher das Ganze für das FA nachzuvollziehen ist, desto eher ersparen Sie sich lästige Rückfragen. Vergessen Sie auch nicht Verpflegungsmehraufwendungen 12 Euro für einen Anreisetag, bzw. 24 Euro für einen Übernachtungstag sowie eine Familienheimfahrt pro Woche (sofern durchgeführt) geltend zu machen.


    Ist halt etwas aufwändig weil bei unterschiedlichen Übernachtungsorten auch eventuell jedesmal die Kilometer für die Familienheimfahrt bzw. von der Unterkunft zur Arbeitsstelle unterschiedlich sind. Aber die ganze Arbeit wird sich in der Steuererstattung widerspiegeln 8)

  • Vielen Dank für die nette Rückmeldung.
    Ich bin nur noch etwas unsicher bzgl. der Frage, ob ich in der Tat die genante "Situation" in der Rubrik "doppelte Haushaltsführung" absetzen soll/kann - oder inwieweit ich alles dies unter "Werbungskosten" (wie sonst üblich bei beruflich bedingten Ausgaben) auflisten soll. Was ist hier sinnvoll(er)?
    Ein kurzes feedback dazu, wäre nochmals ganz prima.
    Herzlichen Dank schon im Voraus!

  • Wenn Sie es nicht als Doppelte Haushaltsführung behandeln, könnte es Probleme mit den Pensionsmieten geben, weil es ansonsten kein dafür vorgesehenes Feld gibt.


    Sie können diese Punkte theoretisch auch irgendwo anders eintragen, solange Sie eine korrekte Anlage dazu machen, das Finanzamt muss das dann "umdeuten" aber was soll das bringen? Eher durchgehen tut es damit auch nicht.