Unterhalt

  • Ich hätte eine Bitte,bei der Berechnung des Ehegattenunterhalt muss die Ehefrau nicht das Einkommen was sie gehabt hat vor der Trennung angeben um den Wohlstand der Ehezeit in der Trennungszeit gleichzustellen,kann sie einiges weglassen?

  • Ich hatte eine Frage gestellt wegen Unterhalt Berechnung. Ich wollte wissen für die Berechnung des Unterhalt muss die Frau nicht auch ihr gesamtes Einkommen egal ob Mini-Job,ich weiß sie hatte ein Einkommen von rund 800 Euro und sie trotzdem nur 450 zur Verrechnung angegeben hat.