Flugverspätung nach USA mit British Airways

  • Hallo,


    mein Fall:
    Flug von London nach New York mit US Airways - durchgefürt von British Airways.
    Wegen technischem Defekt ist die Maschine 3 Stunden und 31 Minuten zu spät in New York angekommen.


    Fragen:
    -Wie viel Entschädigung steht mir zu? 300 Euro pder 600 Euro?
    -An welche Airline muss ich mich wenden: BA oder US Airways?
    -Kann ich das mit dem hier im Forum schon genannten deutschsprachigem Antragsformular machen oder benötige ich dafür eines in englischer Sprache?
    -Sollte ich mich besser an ein Fluggastportal wenden und es von denen auch wegen der Sprache erledigen lassen?


    Danke für helfende Antworten und liebe Grüße
    Zuckerhut

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Zuckerhut,


    willkommen im Forum! :)


    Wir haben einen Ratgeber zum Thema Flugverspätung, den ich Dir ans Herz legen möchte: http://www.finanztip.de/flugverspaetung/


    Vielleicht beantwortet das ja bereits einige Deiner Fragen. Auch zu den von Dir angesprochenen Fluggasthelferportalen gibt es einen Artikel: http://www.finanztip.de/fluggasthelfer/


    Viele Grüße aus der Finanztip-Redaktion von Anika


  • -Wie viel Entschädigung steht mir zu? 300 Euro pder 600 Euro?


    Es handelt sich um eine sogen. 'groß Verspätung' von über drei Stunden. Die Entfernung London - New York beträgt über 3.500 km. Somit steht dem Passagier eine Ausgleichsleistung über EUR 600,- zu.



    -An welche Airline muss ich mich wenden: BA oder US Airways?


    Man muß sich immer an das 'ausführende Luftfahrtunternehmen' wenden.
    Dies ist die Fluggesellschaft, die einen Flug auch tatsächlich durchführt. War von Anfang an vereinbart, daß die Teilstrecke London - New York von British Ariways geflogen werden sollte (sh. Flugticket: 'operated by' / 'wir durchgeführt von'), dann ist British Airways das 'ausführende Luftfahrtunternehmen'
    'Ausführendes Luftfahrtunternehmen' ist aber auch die Fluggesellschaft, die beabsichtigt, einen Flug durchzuführen. War im Flugticket 'US Airways' für die streitgegenständliche Teilstrecke aufgeführt und hat diese ohne Zustimmung des Passagiers die Durchführung des Fluges an 'British Airways' übertragen, dann wäre 'US Airways' das 'ausführende Luftfahrtunternehmen.



    -Kann ich das mit dem hier im Forum schon genannten deutschsprachigem Antragsformular machen oder benötige ich dafür eines in englischer Sprache?


    Wenn der Vertragsabschluß auf Deutsch (auch bei Online-Buchung), dann ist Vertragssprache Deutsch. Dann kann man seine Ansprüche infolge von Flugunregelmäßigkeiten auch auf Deutsch geltend machen



    -Sollte ich mich besser an ein Fluggastportal wenden und es von denen auch wegen der Sprache erledigen lassen?


    Allein aufgrund der nichtvorhandenen englischen Sprachkenntnissse des Passagiers (siehe oben) braucht man sich mit seinem ersten Anspruchsschreiben nicht an ein kostenpflichtiges Fluggastrechteportal zu wenden.
    Es empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
    1. Anspruchsschreiben an 'ausführendes Luftfahrtunternehmen' mit angemessener Fristsetzung (ca. drei Wochen).
    2. Seit 01. November 2013 ist die 'Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.' auch für Leistungsstörungen im Flugverkehr zuständig.
    Wenn die betreffende Fluggesellschaft nicht Mitglied im Trägerverein der 'Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.' (siehe oben) ist -und nur dann (!)-, kann man sich ersatzweise an die 'Schlichtungsstelle Luftverkehr' beim Bundesamt für Justiz wenden (nicht verwechseln mit dem Luftfahrtbundesamt in Braunschweig!)
    Da weder 'US Airways' noch 'British Airways' Mitglieder des Trägervereins sind kann man sich als zweiten Schritt an die 'Schlichtungsstelle Luftverkehr' beim Bundesamt für Justiz wenden: https://www.bundesjustizamt.de…lichtungsstelle_node.html

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Vielen Dank für die ausgezeichnete Hilfe.


    Ach ja - zwei wichtige Dinge noch:
    -Es kommt immer auf die Ankunftsverspätung am endziel an, so der EuGH.
    -Das entscheidende Zeitpunkt für die Ankunft am Endziel ist nicht das Aufsetzen des Flugzeugs auf der Landebahn, nicht das Erreichen der Flugzeug-Parkposition, nicht das Betreten des Flughafengebäudes, nicht das Verlassen des Flughafengeländes durch den Passagier sondern der entscheidene Moment ist das Öffnen der Flugzeugtüren, denn -so der EuGH- dann könne der Passagier wieder Kontakt mit seiner Außenwelt aufnehmen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Hallo,
    ich wollte hier noch ein Ergebnis bekannt geben.
    Ich habe über das deutsche Formular auf der Homepage von BA meine Ansprüche angemeldet.
    Sofort eine Eingangsbetätigung mit Fallnummer und der Bitte um Geduld per email erhalten.
    Nach ca. 4 Wochen Nachfrage meinerseits, wie der Bearbeitungsstand sei - keine Antwort.
    Nach ca. 3 Wochen erneute Nachfrage.
    Am nächsten Tag Rückruf von BA auf deutsch und die Bestätigung, dass uns 600 Euro pro Nase als Entschädigung zustehen. Nach Übermittlung der Bankdaten waren wenige Tage später die 2.400 Euro auf dem Konto.


    Ich kann an dieser Stelle BA und auch die Hilfe im Forum nur loben und bin froh, dass ich nicht über ein Portal versucht habe, meine Ansprüche durchzusetzen.


    Danke!