KFW Förderung

  • Ich möchte eine Eigentumswohnung von einem Neubau der 2016 stattfindet kaufen und eine KFW Förderung beantragen, da das Haus KFW 40 Anforderungen entspricht. Habe ich darauf ein Anrecht oder kann es sein das die Baufirma dies benutzt und ich leer ausgehe ?


    Beachten die Immobilie wird vermietet und nicht für den Eigennutzung verwendet

  • Hallo Zauberer,


    bei Deiner Anfrage handelt es sich ja um eine Förderung für eine Privatperson (= Du). Soweit ich das einschätzen kann, sollte eine Förderung für Privatpersonen kein Problem sein - und da sollte auch der Bauträger nix mit am Hut haben.


    Ein Anrecht hast Du sowieso nicht, sondern Du stellst einen Antrag und der kann bewilligt werden, oder auch nicht.


    Dass die Immobilie vermietet wird ist kein Problem, auch dafür hat die KfW entsprechende Produkte. Siehe hier: https://www.kfw.de/inlandsfoer…nen/Neubau/Produktfinder/


    https://www.kfw.de/inlandsfoer…nen/Neubau/Produktfinder/Beste Grüße,
    Elias

  • Hallo Zauberer,


    ich hoffe ich habe deine Frage richtig verstanden.


    Manchmal errichten Wohnungsunternehmen einen ganzen Häuserblock und beantragen dafür dann auch Förderdarlehen für das gesamte Objekt. Wenn dann die Wohnungen nach und nach verkauft werden, wird in der Regel jeweils der Anteil für eine Wohnung auf den neuen Eigentümer übertragen. Das ist für die Eigentümer recht bequem, weil damit der Behördenkram meist schon von dem Wohnungsunternehmen erledigt wurde und man gleichzeit einen günstigen Kredit übernehmen kann. Eine Doppelförderung ist allerdings nicht möglich.