Kreditbearbeitungsgebühr bei außerger. Schuldenbereinigung zurückfordern

  • Hallo Liebe Community,


    am 15.10.2012 hat MEIN MANN ALLEIN (damals gut verdienender Angestellter) einen Kreditvertrag mit der Targobank geschlossen. Im Jahr 2013 erlitt er einen sehr schweren Unfall und war fortan in seinem "alten Job" nicht mehr einzusetzen. Da sich sämtliche Stellen bis heute streiten, wer die Kosten übernimmt, und ob es sich tatsächlich um Unfallschäden handelt hätte er Hartz 4 beziehen sollen. Hat er aber nicht, sondern er hat auf seine (und meine) Kosten eine Ausbildung gemacht- d.h. er war in vollem Umfang für den Unterhalt seines Sohnes, die Krankenkasse... und eben diesen Kredit zuständig (keine der hier abgeschlossenen Versicherungen hat gegriffen). Im Jahr 2014 gings nicht mehr anders... außergerichtliche Schuldenbereinigung ist angelaufen! Wir haben brav die Raten für den Anwalt bezahlt- der hat einen Vergleich angeboten und die Targo Bank hat sich großzügig gezeigt und sich darauf eingelassen...- wir zahlen PÜNKTLICH jeden Monat (war der einzige Schuldner). Jetzt hat mich eine Freundin darauf aufmerksam gemacht, dass die Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig gewesen sei... Kann ich die jetzt auch bei einem "schuldenbereinigten Kredit" zurückverlangen oder ist das dreist/ rechtlich ohnehin ausgeschlossen? ich muss mich ja beeilen, denn die Frist läuft zum 15.10.15 ja ab. Weder er noch ich befinden uns somit im Insolvenzverfahren und die "verkleinerten" Raten sind immer pünktlich bezahlt worden...

  • Ich möchte Dir folgendes zu bedenken geben:
    In meinem Fall fand 2011 eine Reduzierung der RatenHÖHE auf meine Anfrage hin statt.Die Genehmigung war problemlos und fand unter der Bezeichnung "KreditverlängerungsGEBÜHR"(OHNE irgendeine Aufschlüsselung der Kosten) statt.
    Meine Fachanwältin und ich haben diese "Kreditverlängerungsgebühr" aufgrund dieser fehlenden Aufschlüsselung und aufgrund der Wortwahl:GEBÜHR zurückverlangt.
    Eine der "Reaktionen" der von der spanischen Verbrecherbank beauftragten Anwälte während der gerichtlichen Auseinandersetzung bestand darin einerseits die Differenz zwischen der ursprünglichen Raten und der 2011 neu vereinbarten zu verlangen und mit der Darlehenskündigung(!!) andererseits zu drohen!!!!!!!!
    Es wurde in dieser Angelegenheit ein für mich durchaus akzeptabler Vergleich geschlossen,der auch beinhaltete,daß die Santander auf die genannten "Maßnahmen" förmlich verzichtet hat.


    Ich würde mir an Deiner Stelle dreimal überlegen,ob es sinnvoll ist,die Targo trotz klarer Rechtslage zu Deinen Gunsten(was die Bearbeitungsgebühr betrifft)zu den von mir geschilderten oder ähnlichen Drohungen herauszufordern.
    Wenn Du dann keinen Spezialisten an Deiner Seite hast,wirst Du untergehen.