Hallo Liebe Community,
am 15.10.2012 hat MEIN MANN ALLEIN (damals gut verdienender Angestellter) einen Kreditvertrag mit der Targobank geschlossen. Im Jahr 2013 erlitt er einen sehr schweren Unfall und war fortan in seinem "alten Job" nicht mehr einzusetzen. Da sich sämtliche Stellen bis heute streiten, wer die Kosten übernimmt, und ob es sich tatsächlich um Unfallschäden handelt hätte er Hartz 4 beziehen sollen. Hat er aber nicht, sondern er hat auf seine (und meine) Kosten eine Ausbildung gemacht- d.h. er war in vollem Umfang für den Unterhalt seines Sohnes, die Krankenkasse... und eben diesen Kredit zuständig (keine der hier abgeschlossenen Versicherungen hat gegriffen). Im Jahr 2014 gings nicht mehr anders... außergerichtliche Schuldenbereinigung ist angelaufen! Wir haben brav die Raten für den Anwalt bezahlt- der hat einen Vergleich angeboten und die Targo Bank hat sich großzügig gezeigt und sich darauf eingelassen...- wir zahlen PÜNKTLICH jeden Monat (war der einzige Schuldner). Jetzt hat mich eine Freundin darauf aufmerksam gemacht, dass die Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig gewesen sei... Kann ich die jetzt auch bei einem "schuldenbereinigten Kredit" zurückverlangen oder ist das dreist/ rechtlich ohnehin ausgeschlossen? ich muss mich ja beeilen, denn die Frist läuft zum 15.10.15 ja ab. Weder er noch ich befinden uns somit im Insolvenzverfahren und die "verkleinerten" Raten sind immer pünktlich bezahlt worden...