Lebensversicherungspolice 2004 oder 2005?

  • Fragen zu LVs:
    Bei Abschluss einer LV (irisches Produkt) und Ausstellung der Police am 29.12.2004 mit Vertragsbeginn 01.01.2005 - gilt diese Police dann noch als VOR 2005 abgeschlossen?
    Bei Übertragung aufgrund einer vorzeitigen Kündigung (nach 10 Jahren) auf den eigenen Sohn (Schüler/Student): Sind Erträge dann aufgrund des geringen Einkommens des Sohnes steuerfrei? Muss er als VN 18 Jahre alt sein?Wer kann mir dazu Infos erteilen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    der Vertragsbeginn ist 01.01.2005 somit ist aus meiner Sicht die Police mit den Änderungen aus der Alterseinkünftereform 2004 betroffen. Du spielst vermutlich auf die Steuerfreiheit an, ode?


    Der Grundfreibetrag beträgt aktuell in 2014: 8.354 €, es kann noch der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 € berücksichtgt werden.


    Somit 9.155 € können ohne größere Probleme (sofern das Kind keine weiteren Einnahmen hat) übertragen werden.


    Sollte der Übertragungswert höher sein .. sind entsprechende Dinge hinsichtlich Krankenversicherung etc. zu beachten, auf eine weitere Ausführung verzichte ich an dieser Stelle.


    Da das Kind minderjährig ist, wird die Zustimmung der Eltern notwendig sein. Je nachdem wie der Vertrag ausgestaltet ist, was die Pflichten des VN angeht, kann u.U. noch die Zustimmung des Familiengerichtes notwendig sein.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

    • Offizieller Beitrag

    Hallo clew und Henning,


    Henning: Vielen Dank für die Hilfeleistung!


    Als Ergänzung: Normalerweise wurde noch in 2004 abgeschlossene Verträge mit Beginn 1.1.2005 noch als steuerfrei anerkannt. Lassen Sie sich das aber von der Versicherung bestätigen, gleich mit der Frage, ob der Übertrag auf Ihren Sohn nicht eine sog. Novation, eine steuerschädliche Vertragsänderung darstellt. Desweiteren vermute ich bei einem irischen Produkt aufgrund des wahrscheinlich enthaltenen Aktien/Fondsanteils, dass eine Übertragung auf einen Minderjährigen nicht möglich ist.


    Beste Grüße