Erstattung der Bearbeitungsgebühr beim Ratenkredit, danach Neuberechnung?

  • Hallo,


    ich hoffe mir kann hier geholfen werden.
    Wir haben im August 2010 einen PKW über die Nissan Bank finanziert. Zusätzlich zu der Nettodarlehenssumme wurde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 529,90€ erhoben, die in die monatlichen Raten mit eingeflossen ist. Wir haben im Dezember 2014 die Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen zurück gefordert und 529,90€ plus 94,90€ Zinsen erhalten.
    Ich bin nun aber der Meinung, dass das Darlehen neu berechnet werden müsste, da ja über die Jahre eine, durch die Bearbeitungsgebühr, erhöhte Nettodarlehnssumme und somit mehr Zinsen entstanden sind. Wenn ich beide Rechenbeispiele durchegehe macht sich das schon deutlich bemerkbar.


    Gleiches Spiel haben wir mit der Santander Bank bei einem anderen PKW. Beide Banken stellen sich stur.


    Bin ich da so auf den Holzweg? Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar.


    Gruß


    X(

  • mein kfz kredit wurde 2011 ab geschlossen mit 8 jahren laufzeit. ich habe es leider erst zu spät mitbekommen mit den gebühren und habe im jahr 2015 einspruch eingelegt. wurde natürlich gleich abgelehnt, da mein vertrag aus 2011 ist und damit verjährt. danach widerspruch eingelegt mit der begründung, dass in meinem vertrag schwarz auf weiß steht, dass die gebühren mit den monatlichen raten zurückgeführt werden und damit zwar die gebühren aus den monaten im jahr 2011 verjährt sind, aber nicht alles ab 2012. jetzt kam die antwort, dass sie der auffassung sind, dass die kompletten gebühren schon mit den raten aus 2011 zurückgezahlt wurden und damit verjährt sind. wo stht denn das, wie die gebühren anteilig auf die monate verteilt sind ? es steht nur, das dass sie mit den monatlichen raten zurückgeführt werden und nicht, dass sie mit den ersten monatlichen raten schon komplett zurückgeführt werden. schließlich werden sie ja auch auf die gesamtsumme aufgeschlafen und daraus dann der zins berechnet, der ja auch über die kompletten jahre anteilig einfließt. also was soll das ? das ist doch wieder nur hinhaltetaktik oder ? wenn ich jetzt im dezember 2011 den kredit abgeschlossen hätte, hätte ich das ja mit der ersten raten gar nicht geschafft und die hätten auch wieder nur gemeint, dass der vertrag 2011 abgeschlossen wurde und damit verjährt ist. hat da jemand erfahrungen diesbezüglich ? ansonsten fällt mir nur noch ein, mich an den ombudsmann zu wenden. muss ich vorher dann nochmal widerspruch auf das antwortschreiben von meinem 1. widerspruch bei der bank einlegen oder reicht das schreiben an den ombudsmann ?