Krankenversicherung bei Studenten

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Krankenversicherung bei Studenten bzgl. der 20 Stunden Regel Arbeit in der Woche!


    1. Fall Student ist noch Familienversichert--> Was passiert wenn Student mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet mit seiner Krankenversicherung (Folge -->Krankenversicherung der Stiudenten..)
    2. Fall Student ist über 25 Jahre und hat den Studententarif bei der Krankenversicherung für Studenten! Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn STudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet (muss sich Student dann freiwillig krankenversichertn? etc.)


    Wäre super, wenn mir jemdand helfen könnte


    Schon vorab vielen Dank


    Gruüe

  • MuellerB: Machen Sie sich keinen Kopf über Ihre Krankenversicherung!
    Wenn Sie mehr als 20 Wochenstunden während der Vorlesunszeit arbeiten, sind Sie nicht mehr hauptberuflich Student.
    Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie dann als ganz normaler Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anzumelden. Dann sind Sie pflichtversichert - und zwar in allen Zweigen (auch Renten- und Arbeitslosenversicherung).


    Das Studium wird in diesem Fall zur unbeachtlichen Nebenbeschäftigung.

  • Ich habe eine Frage: ich bin Studentin und war bisher über meine Eltern (mein Vater ist Beamter) familienversichert in der privaten Krankenkasse. Da ich aber nun 25 geworden bin muss ich mich nun ab dem 1.1.15 selbst privat versichern und komme nicht in die gesetzliche Kasse, da man sich zu Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht für die Dauer des Studiums befreien lassen musste um weiter über die Eltern privat versichert zu sein. Nun werde ich aber einen Werkstudenten Job beginnen, die Frage ist ob es eine Möglichkeit gibt über den Status als Werkstudent in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Da ich mich aus kostengründen ungern selbst als Student privat versichern möchte.

  • Über den "Werkstudenten-Status" klappt es nicht, denn der Werkstudent ist ja gerade per definitionem sozialversicherungsfrei. Sie müssen mit dem Arbeitgeber sprechen, dass der Sie nicht als Werkstudentin anmeldet, sondern als normale Teilzeitbeschäftigte. Dann sind Sie sozialversicherungspflichtig.


    Allerdings verteuert sich Ihre Arbeit dann für den Arbeitgeber, denn dieser muss in diesem Fall auch den Arbeitgeber-Anteil an den Sozialabgaben zahlen.

  • Hallo, ich bin 35 und selbstständig. Nun möchte ich daneben studieren und bin ich an einer FH zugelassen. Die FH verlangt dass ich eine Befreiung von der Versicherungspflicht bringe, aber die frühere Krankenkasse verweigert mich eine auszustellen, weil da für mich kein Versicherungspflicht besteht. Was soll ich jetzt machen, wer hat recht?


    Danke für Ihre Hilfe,