Entschädigung bei Flugverspätung

  • Hallo zusammen, auch ich bin neu hier. Eine Frage habe ich: Condor hat uns aufgrund erheblicher Verspätung einen Reisegutschein im Wert von 400€ pro Person angeboten. Muss ich den Gutschein akzeptieren? Ich habe nämlich keine Verwendung dafür und möchte eine Barauszahlung.


    Vielen Dank für eine kurze Info

  • Hallo zusammen, hier mein versprochenes Ergebnis bezüglich Condor :
    nachdem wir den Fluggutschein über 400€ pro Person abgelehnt haben, hatte Condor sich geweigert eine Barauszahlung vorzunehmen. Darauf hin hat dann unser Anwalt geschrieben und uns wurde ein Vergleichch angeboten über 900€ statt 1200€! Auch den hat unser Anwalt abgelehnt und umgehend (leider erst nach Klage-Drohung) wurde uns der Gesamtbetrag von 1200€ zugesagt.


    Leider mussten wir unseren Anwalt einschalten, da es ohne nicht ging.


    Viele Grüsse und viel Erfolg allen Mitstreitern


  • Leider mussten wir unseren Anwalt einschalten, da es ohne nicht ging.


    Viele Grüsse und viel Erfolg allen Mitstreitern


    'Geschätzt 40.000 Urteile werden in Deutschland jährlich zum Thema Flugverspätung gesprochen. Da die Rechtslage klar ist, gewinnen fast immer die Passagiere!' Quelle: daserste. 'Beim Amtsgericht Rüsselsheim liegen allein gegen Condor 2400 Klagen vor. Richter sind genervt ob der Klagen-Plage, die die systematischen Flugverspätungen des Ferienfliegers nach sich ziehen. „Im Normalfall verlieren wir solche Verfahren nicht“, so Rechtsanwalt Hopperdietzel.' Quelle: Wirtschaftswoche


    'Für einen Heraklion-Flug der Steinmanns gibt es inzwischen mehr als zehn Gerichtsurteile. Alle zugunsten der Passagiere. Die Steinmanns wenden sich wieder an Condor, doch ohne Erfolg.


    Doch Condor hält das für ganz normal. In einer Stellungnahme an PLUSMINUS erklärt das Unternehmen: "Jeder Fall wird einzeln geprüft. Im Zweifelsfall wird eine gütliche Einigung mit dem Passagier angestrebt."


    Zehn Urteile reichen offenbar noch nicht für eine gütliche Einigung. Condor zwingt die Steinmanns, tatsächlich ihre Entschädigung als elfte Partei nochmal vor Gericht einzuklagen - für ein und denselben Flug.' Quelle: daserste


    'Die Airlines legen für Passagiere die langen Bearbeitungszeiten und bürokratischen Hürden oft so hoch, dass nur wenige ihre berechtigten Forderungen durchsetzen.


    "Die Fluggesellschaften setzen darauf, dass den Passagieren die Puste ausgeht und die Mehrheit einfach nicht klagt", sagt Sabine Fischer-Volk, Reisrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.' Quelle: Die Welt


    Gratulation(!) und danke für die Rückmeldung!

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)