Bereits im April d.J.gab es zu diesem Thema umfangreiche Diskussionen.
In dem o.a.Artikel wird zum Thema "Folgeereignistheorie"bzw."Kausalereignistheorie" wieder
das Beispiel mit dem Mietvertrag aufgeführt.Also nocheinmal,das ist falsch.
Diese Theorien gelten nur in der Leistungsart "Schadenersatzrechtsschutz".
trumpet
Rechtsschutzvers."Gut und günstig gegen Rechtsstreit absichern" vom 23.9.2015
- trumpet
- Erledigt