Per Mail haben wir folgenden Erfahrungsbericht von einem Leser zugesandt bekommen:
ZitatDas Touristikunternehmen Booking.com vermittelt Hotelbuchungen. Wir haben ein Hotel in Teneriffa gebucht fuer 6 Wochen. Bezahlen mussten wir bei Ankunft im Hotel. Wir stellten fest, dass das Hotel von Flugzeugen des Flugplatzes Teneriffa Süd tags und nachts überflogen wird. Eine Beschwerde wurde abgelehnt. Der Besitzer lehne eine Entschädigung ab, schließlich sei im Angebot von booking.com "Nähe Flughafen" vermerkt gewesen. Eine Einflugschneise ist etwas anderes als der Vorbeiflug von Flugzeugen. Die Maschinen donnern über das Hotel in Höhe von 100 Meter. Booking.com teilte auf Anfrage mit, der Gerichtsort sei Spanien, das Hotel sei zu belangen, nicht die Booking.com. Man vermittle nur Reiseleistungen, sei kein Veranstalter. Eine Klage gegen diese Entscheidung wäre also in den Niederlanden auszuführen. Die Übersetzungskosten-Anwaltskosten würden sich schnell auf 500 bis 1000 Euro belaufen. Der Streitwert dürfte bei 1500 Euro liegen. Wenn erstattet wird, dann ca. 40 %.